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preparatory:AB 29427

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat sich unserer Version angeschlossen. Aber angesichts der Beschlüsse, die wir soeben gefasst haben, möchten wir Sie doch bitten, in Artikel 47 Absatz 4 den zweiten Satz zu streichen.

Um was geht es? Der Beschluss der Bundesversammlung über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung soll dem fakultativen Referendum unterstehen. Gemäss unserer ersten Fassung sind Beschlüsse betreffend die Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager davon ausgenommen. Hier möchten wir im Lichte der Differenz, die wir soeben geschaffen haben, nochmals eine Änderung anbringen. Wenn wir die kantonalen Vetorechte streichen, ist es legitim, sich ernsthaft zu überlegen, ob die Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager nicht auch dem fakultativen Referendum auf eidgenössischer Ebene zu unterbreiten ist. Nach einer Volksabstimmung ist die Bereitschaft, Entscheide zu akzeptieren, bekanntlich grösser, als wenn ein blosser Parlamentsentscheid vorliegt. Diese Stärke unseres direktdemokratischen Systems sollte man nach unserer Meinung bei solchen extrem kontroversen Fragen spielen lassen. Wir möchten mit der Streichung des zweiten Satzes dem Nationalrat entgegenkommen und versuchen, eine Brücke zu schaffen. Wir empfehlen Ihnen deshalb mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, den zweiten Satz zu streichen.

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