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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2000-03-22

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-22

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage geht es in den Bereichen der internationalen Kriminalität und des Terrorismus um die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, und zwar bewusst auch im Bereich der Abwehr von illegaler Migration. Das war das politische Grundkonzept, welches den Verhandlungen mit den Nachbarstaaten zugrunde gelegt wurde.

Die Verhandlungen begannen 1995. Die Räte haben bereits im Frühsommer 1999 teilweise deckungsgleiche und teilweise abweichende Abkommen mit Frankreich und Italien genehmigt. Politischer Ausgangspunkt der Verträge - das spielt auch bei der Beurteilung der Dringlichkeit der Verträge eine Rolle - ist der Wille, eine Isolierung und Marginalisierung der Schweiz in der europäischen Sicherheitszusammenarbeit zu verhindern; eine Gefahr, die dadurch entstand, dass einerseits die Teilhabe an der Schengener Gruppe und die Integration in die EU-Strukturen für unser Land unmöglich sind und dass andererseits ein Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen zwischen EU und Drittstaaten - wenn überhaupt - erst nach Abschluss der Ratifikationsverfahren zu den bilateralen Verträgen angegangen werden kann.

Unterdessen sollen mindestens die empfindlichsten Lücken geschlossen werden. Es geht dabei um eine Intensivierung der Zusammenarbeit, es geht um die Anwendung besonderer grenzüberschreitender Instrumente, und es geht um die intensivere Anwendung der eigenen, ohnehin bestehenden Instrumente der Vertragsstaaten. Zu erwähnen sind insbesondere Informationsaustausch, Datenaustausch unter Berücksichtigung des Datenschutzes und die besonderen Formen wie Nacheile, Observation und kontrollierte Lieferungen.

Im Abkommen mit Deutschland sind darüber hinaus auch der Bereich des Strassenverkehrs sowie Regeln über Hilfeleistungen bei besonderen Grossereignissen oder Katastrophenfällen erfasst.

Die Hauptdifferenzen in der Kommission bezogen sich auf die Frage, ob mit dieser Zusammenarbeit in ihrer direkten Art - wie das vorhin die Sprecherin der Minderheit dargelegt hat - nicht verdeckt polizeiliche Zuständigkeiten umgangen würden, ob nicht vor allem in Fällen der Dringlichkeit die polizeilichen Verantwortlichkeiten letztlich beiseite geschoben würden. Die Kommissionsmehrheit hat dies verneint, weil zwar für den Fall der Dringlichkeit besondere Vorschriften vorgesehen sind, aber auch diese davon ausgehen, dass die jeweils geltenden innerstaatlichen Zuständigkeitsordnungen zum Zuge kommen.

Eine weitere Differenz betrifft die Bestimmung in Artikel 17 des Bundesbeschlusses, wonach auch verdeckte Ermittlungen möglich sein sollen. Diese Ermittlungen aber sind - es ist wichtig, das zu wissen - mit dem ausdrücklichen Vorbehalt verknüpft, dass der Einsatz verdeckter Ermittler nur möglich ist, wenn solches auch im innerstaatlichen Recht zugelassen ist. Entsprechende Vorlagen für ein Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und für ein Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung sind mit einer Botschaft vom Juli 1998 pendent. Eine Minderheit der Kommission wollte zuwarten, weil sie ein Präjudiz im Hinblick auf die Diskussion über diese Vorlage befürchtet, die Mehrheit dagegen geht davon aus, dass es sich nicht um ein Präjudiz handeln kann und handeln darf, weil das Abkommen in Artikel 17 klar und unmissverständlich auf die innerstaatlichen Rechtsordnungen verweist und eben verdeckte Ermittlungen nur insoweit überhaupt zulässt, als sie innerstaatlich zugelassen sind. Deshalb hat die Mehrheit den Minderheitsantrag abgelehnt.

Heute wurde Ihnen noch ein Antrag Steiner unterbreitet; wir werden uns bei Artikel 1 melden und dazu Stellung nehmen. Ein Ordnungsantrag, die Beratung sei bis zum Vorliegen der entsprechenden innerstaatlichen Regelung auszusetzen, wurde in der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt, ein Nichteintretensantrag wurde mit 12 zu 7 Stimmen abgelehnt, und in der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage - d. h. der Genehmigung der fünf Abkommen - mit 12 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.