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Müller Damian · Ständerat · 2021-12-15

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-15

Wortprotokoll

Lassen Sie mich als Berichterstatter kurz ein paar Worte zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sagen, das die Mobilität von Dienstleistungserbringern regelt. Ziel dieses Abkommens ist es, nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich einen möglichst weitgehenden gegenseitigen Marktzugang für Dienstleistungserbringer zu erhalten.

Dieses Abkommen regelt die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen durch bestimmte Kategorien natürlicher Personen. Es geht also insbesondere um einen zeitlich begrenzten Arbeitsaufenthalt. Das Abkommen berücksichtigt dabei die Systeme der beiden Länder.

Für die Schweiz bedeutet dies, dass sie das Meldeverfahren für Personen aus dem Vereinigten Königreich beibehält. Diese erhalten weiterhin für bis zu 90 Tage pro Jahr Zugang zum Schweizer Markt. Die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit können auf britische Dienstleistungserbringer angewendet werden.

Das Abkommen sieht den Zugang zum britischen Markt derzeit für Personen vor, die über eine Qualifikation auf Hochschulniveau oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Das Vereinigte Königreich hat sich jedoch in einem Brief verpflichtet, die Anerkennung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen zu prüfen.

Während der Beratung in der Kommission kam die Frage auf, ob sich nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU für Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allenfalls neue Möglichkeiten eröffnen. So gibt es in Grossbritannien bekanntlich zurzeit grosse Probleme bei LKW-Transporten und bei den Grenzen in Nordirland. Hier gibt es für die Schweiz jedoch keine Opportunitäten, denn Grossbritannien versucht, diese personellen Lücken so weit wie möglich mit lokalen Arbeitskräften zu schliessen.

Es ist unbestritten, dass der erleichterte Marktzugang für Dienstleistungsanbieter für unsere Wirtschaft äusserst wichtig ist. Mit diesem Abkommen wird verhindert, dass Schweizer Dienstleister gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern benachteiligt werden.

Am 9. und 10. Dezember 2020 wurden die beiden APK zur vorläufigen Anwendung des vorliegenden Abkommens konsultiert. Sie haben dieser einstimmig zugestimmt. Das Abkommen wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Die vorläufige Anwendung endet, wenn der Bundesrat nicht binnen sechs Monaten ab Beginn der vorläufigen Anwendung der Bundesversammlung den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Abkommens unterbreitet. Mit der Verabschiedung der vorliegenden Botschaft am 30. Juni 2021 wurde diese Frist eingehalten.

Der Bundesrat beantragt, das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zu genehmigen. In der Kommission wurde das Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf des Bundesrates einstimmig angenommen.

Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen. [PAGE 1388]