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preparatory:AB 29437

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Die Einfügung von Artikel 81bis ist im Nationalrat mit 75 zu 73 Stimmen beschlossen worden. Sie haben es gehört: Es waren also lediglich 2 Stimmen, die den Ausschlag gegeben haben. Artikel 81bis soll gewissermassen dazu dienen, das abgelehnte Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) aufzufangen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollen alle Übertragungsnetze in einer nationalen Netzgesellschaft koordiniert werden. Dabei sollen alle Elektrizitätsunternehmen entsprechend ihrer kommunalen oder kantonalen Beteiligung ein privilegiertes Durchleitungsrecht zur Sicherstellung der Stromversorgung in allen Landesregionen erhalten. Im Klartext heisst dies wohl, dass die schweizerischen [PAGE 960] Elektrizitätswerke bei der Durchleitung gegenüber ausländischen Werken bevorzugt werden sollen.

Die Kommission ist klar der Meinung, dass ein solcher Artikel nicht in das Kernenergiegesetz gehört, und sie beantragt mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihn zu streichen. Sie tut dies zum einen, weil dieser Artikel in seiner generellen Abstraktheit die differenzierte und detaillierte Lösung, die im EMG enthalten war, nicht zu ersetzen vermag, zum andern, weil zu viele Fragen offen bleiben. Die politisch sensible Frage des Service public etwa kann mit einem nur schwer durchschaubaren Modell privilegierter Durchleitung nicht beantwortet werden. Die Privilegierung des Stroms im Netz nach Kriterien wie dem Anteil an erneuerbaren Energien oder der öffentlichen Beteiligung ist sachfremd; unseres Erachtens ist eine solche Privilegierung deshalb zum Scheitern verurteilt.

Alles in allem: Es bleiben zu viele Fragen offen, deshalb bitte ich Sie, diesen Artikel zu streichen.

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