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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-12-15

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-12-15

Wortprotokoll

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für die Verfolgung und Bestrafung von vier Verbrechen zuständig: Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verbrechen der Aggression. Es geht somit um die schwersten Verbrechen überhaupt. Der Strafgerichtshof verfolgt nur diese Verbrechen. Die Verantwortung für die Strafverfolgung liegt in erster Linie bei den nationalen Justizbehörden. Der Strafgerichtshof kann sich nur dann für zuständig erklären, wenn ein betroffener Staat nicht willens oder in der Lage ist, diese Verbrechen selbst zu verfolgen. Der Kampf gegen die Straflosigkeit bei den schwersten Verbrechen ist eine zentrale Voraussetzung für nachhaltigen Frieden, Stabilität und letztlich Wohlstand.

Die Schweiz hat zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs beigetragen. Die Bundesversammlung genehmigte seine Grundlage, das Römer Statut, praktisch einstimmig. Seit der Ratifikation des Statuts im Oktober 2001 hat die Schweiz den Strafgerichtshof nach Kräften unterstützt. Mittlerweile zählt er 123 Vertragsstaaten. Gemäss der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrates engagiert sich die Schweiz für einen leistungsstarken Internationalen Strafgerichtshof.

Le 6 décembre 2019, l'Assemblée des Etats parties au Statut de Rome a amendé le Statut quant au crime de la famine. Cet amendement donnait suite à une proposition suisse de combler une lacune du Statut de Rome. Il a été adopté par consensus. Concrètement, il rend punissable le fait de priver des civils de biens indispensables à leur survie. Cela comprend l'empêchement intentionnel de l'envoi de secours. Grâce à l'amendement, la Cour pénale internationale peut poursuivre comme crime de guerre le fait d'affamer les civils lors de conflits armés non internationaux, c'est-à-dire de guerres civiles. Jusqu'ici, elle n'était compétente que si le crime de famine avait été commis dans le cadre d'un conflit armé international, typiquement un conflit armé entre Etats.

La ratification n'entraînerait aucune modification de la législation en Suisse. En effet, le législateur suisse a déjà inscrit ce crime de guerre dans le droit national.

Ich konzentriere mich auf drei Punkte, die der Bundesrat in der Botschaft hervorhebt, um zu begründen, weshalb die Schweiz diese Änderung ratifizieren soll.

1.[NB]Dass der Strafgerichtshof dieses Verbrechen ahnden kann, verbessert den Schutz von Menschen in Kriegsgebieten und stärkt die Arbeit der humanitären Akteure. Das Aushungern von Zivilpersonen in Bürgerkriegen stellt eine abscheuliche Kriegstaktik dar. Obwohl sie illegal ist, ist sie leider weit verbreitet. Das gilt insbesondere für Bürgerkriege.

2.[NB]Die Schweiz sendet mit der Ratifikation ein starkes Signal. Das motiviert andere Staaten, dies auch zu tun. Damit stärken wir den Kampf gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen.

3.[NB]Die Schweiz war die treibende Kraft hinter dieser Änderung. Die Annahme der Änderung per Konsens war ein Erfolg der Schweizer Aussenpolitik in ihrer humanitären Tradition. Denn die Schweiz engagiert sich für die Respektierung des humanitären Völkerrechts. Mit der Ratifikation möchte der Bundesrat einen Beitrag zur Umsetzung der verfassungsmässigen Ziele unserer Aussenpolitik leisten: friedliches Zusammenleben der Völker, Achtung der Menschenrechte, [PAGE 2604] Linderung von Armut und Not in der Welt sowie Förderung von Wohlstand.

Ich komme zum Schluss: Durch die Ratifikation der Änderung des Römer Statuts von 2019 möchte der Bundesrat das existierende Verbot, Zivilpersonen auszuhungern, stärken. Der Bundesrat möchte dieses Verbot durch eine Pönalisierung auch auf internationaler Ebene wirksam machen. Der Bundesrat möchte das Engagement der Schweiz bei der Bekämpfung der Straflosigkeit der schlimmsten Verbrechen bekräftigen. Und schliesslich möchte der Bundesrat auch einen Beitrag zur Umsetzung der verfassungsmässigen Ziele unserer Aussenpolitik leisten.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Römer Statuts.