Friedl Claudia · Nationalrat · 2021-12-15
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Die APK-N hat den Bericht über die vom Bundesrat, von den Departementen und von den Bundesämtern im Jahr 2020 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge beraten. Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm und den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Es sind also alle völkerrechtlichen Verträge in diesem Buch. Es handelt sich dabei aber ausschliesslich um Verträge, bei denen es eine Kompetenzdelegation vom Parlament an den Bundesrat gibt. Hingegen werden im Bericht keine Verträge behandelt, die dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wurden.
Mit den im Bericht enthaltenen Angaben zur Vertragspartei, zum Inhalt, zum Abschlussdatum sowie zu allfälligen Kosten wird eine hohe Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit über die Vertragstätigkeit der Bundesbehörden geschaffen. Dies wurde von allen Deputationen in der Kommission positiv beurteilt und verdankt. Dieser Bericht ermöglicht es dem Parlament zu prüfen, ob ein bestimmter Vertrag nachträglich der parlamentarischen Genehmigung zu unterliegen hat. Bei 518 neuen Abkommen sowie 298 vorgenommenen Änderungen bestehender Abkommen ergibt sich eine Gesamtzahl von 816 Verträgen.
Das EDA ist allgemein für den Bericht zuständig. Die Geschäfte betreffen aber alle Departemente. Dort liegt dann auch die jeweilige Verantwortung.
Die Anzahl der Verträge ist über die Jahre stabil geblieben, auch im Corona-Jahr 2020. Es sind etwas weniger Abschlüsse, dafür etwas mehr Änderungen als im Vorjahr zu verzeichnen. Die doch stattliche Liste ist auch ein Hinweis darauf, wie wichtig die internationalen bilateralen und multilateralen Beziehungen der Schweiz sind, und darauf, dass die Schweiz darauf achtet, diese auf solide Rechtsgrundlagen zu stellen.
Die Fragen der Kommissionsmitglieder an die Verwaltung waren denn auch vielfältig. So wurde nach der Vollständigkeit gefragt. Es wurden Fragen zu völkerrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit menschenrechtlich fragwürdigen Handlungen wie beispielsweise den Pushbacks an der kroatischen Aussengrenze aufgeworfen. Fragen zur Beteiligung der Schweizer Militärpiloten an Trainings in den Nachbarstaaten wurden gestellt. Verschiedene Fragen richteten den Fokus auf das Verhältnis der Schweiz zu Staaten mit problematischer Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit. Es wurden Fragen gestellt zu Einzug und Rückerstattung von Vermögenswerten, zu Änderungsmodalitäten in Doppelbesteuerungsabkommen, zur Zusammenarbeit mit China, zum Einbezug des Gender-Aspekts in den verschiedenen Verträgen. Die Breite der Fragen zeigt, dass bei dieser Zusammenstellung alle Departemente und Politikfelder angesprochen werden.
Die Kommission beantragt, keinen Vertrag der parlamentarischen Genehmigung zu unterbreiten. Sie dankt dem EDA für die übersichtliche Zusammenstellung und beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.