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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-12-15

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Es geht um eine einzige Differenz, die in dieser Vorlage verbleibt, in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe h von Ziffer 3. An dieser Differenz hat der Nationalrat vorgestern noch, am 13. Dezember, einstimmig festgehalten. Die Einigungskonferenz ist bei dieser Differenz schliesslich auch dem Nationalrat gefolgt.

Es geht darum, ob wir neu die Zuschläge, die wir für die Übergangsgeneration in der AHV als Ausgleichsmassnahme für die Anpassung des Rentenalters von Mann und Frau sprechen, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen mit anerkennen oder nicht. Eine Minderheit und der Ständerat waren bisher der Auffassung, dass eine Berücksichtigung dieser Zuschläge im Bereich der Ergänzungsleistungen systemfremd sei und damit Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen geschaffen würden. Im Nationalrat waren wir hingegen der Auffassung, dass wir, gerade bei den tiefen Einkommen, für Frauen in der Übergangsgeneration erreichen wollen, dass die Zuschläge, die wir sprechen, auch tatsächlich dort ankommen, wo sie hingehören. Wenn wir diese Zuschläge bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigen würden, würden sie in sich aufgelöst. Das wollten wir verhindern. Darum hat sich die Einigungskonferenz heute mit 17 zu 8 Stimmen auch für den Beschluss des Nationalrates ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung beschloss die Einigungskonferenz dieses Geschäft mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

Damit ist es auch Zeit, eine kurze Bilanz zu ziehen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen dieser AHV-Reform, die mit der Vereinheitlichung des Referenzalters auf 65 Jahre einen Sanierungsbeitrag an die AHV im Umfang von rund 1,4 Milliarden Franken leistet. Von diesen 1,4 Milliarden Franken reinvestieren wir 130 Millionen Franken in die Flexibilisierung des Rentenbezugs, 534 Millionen Franken in den Ausgleich für Frauen und 80 Millionen Franken für die Karenzfrist bei der Hilflosenentschädigung, sodass letztlich der Sanierungsbeitrag der Reform 583 Millionen Franken ausmacht. Damit wird der AHV-Fonds im Jahr 2030 ein Umlageergebnis von minus 2,398 Milliarden Franken aufweisen, und der Fondsbestand wird, in Prozenten einer Jahresausgabe ausgedrückt, noch bei 89 Prozent liegen.

In diesem Sinne bitten wir Sie, das Ergebnis der Einigungskonferenz anzunehmen und dem Antrag zuzustimmen.