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Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-27

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Ich möchte mich kurz mit der Mehrheit auseinander setzen. Die Mehrheit möchte 400 Millionen Franken einsetzen, um den Vorbezug der Renten abzufedern. 400 Millionen Franken werden unter allen verteilt, welche Renten vorbeziehen. Was ist die Wirkung? Anstelle der versicherungstechnischen Kürzung wird eine Mehrrente zwischen 40 und 100 Franken bezahlt. Alle jene, welche die Vergünstigung bekommen, haben 40 bis 100 Franken mehr zugute, als wenn versicherungstechnisch gekürzt würde. Das ist unbestritten. Nun lauten die Fragen:

1. Wer kann sich wegen 40 bis 100 Franken mehr AHV-Rente eine Frühpensionierung leisten? Das kann niemand. Nun müssen wir uns fragen: Wem nützt es, und was bewirken wir? Diese Regelung stärkt jene, welche mittlere und gute Einkommen haben und die Rente vorbeziehen; sie erhalten ein bisschen mehr als mit der versicherungstechnischen Kürzung. Ist es sinnvoll, mit der Giesskanne Vergünstigungen von 40 bis 100 Franken pro Monat auszurichten, obwohl wir mit dieser Vergünstigung niemandem den Vorbezug erleichtern?

2. Wollen wir damit auch ein Signal in Richtung Frühpensionierung setzen, während wir gleichzeitig das Rentenalter für die Frauen auf 65 Jahre anheben? Das ist widersprüchlich, und es ist wirkungslos. 400 Millionen Franken setzen wir ein, ohne dass sie eine Wirkung haben.

Ich habe in den letzten Wochen an verschiedenen Podien teilgenommen, auch mit Gewerkschaftsvertretern. Sie sagen zu Recht: Diese 400 Millionen Franken sind zu wenig, sie lösen das Problem keineswegs. Also ist doch die Wirkung die, dass wir mit diesen 400 Millionen Franken weitere Mittel für die 12. und die 13. AHV-Revision beanspruchen müssten!

Das kann es nicht sein. Wir schütten 400 Millionen Franken - das sind immerhin 1,3 Prozent des ganzen AHV-Haushaltes - ohne Wirkung aus. Und wir haben das Geld dringend nötig. Konsequent ist die Lösung, die Frau Forster vertritt, nämlich die versicherungstechnische Kürzung. Und jene, deren Einkommen nicht reicht, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wir haben uns ein bisschen angewöhnt, die Ergänzungsleistungen zu verteufeln und fast als Almosen zu betrachten. Ergänzungsleistungen sind doch keine Almosen! Ergänzungsleistungen sind ein Versicherungsanspruch, der jedem Schweizer und jeder Schweizerin zusteht, denen das Einkommen nicht reicht. Es ist auch kein Gang nach Canossa, auf Knien, bei dem ältere Personen betteln müssen. Wohl muss man Einkommen und Vermögen darlegen, aber es ist ein Verfahren, bei dem die Verwaltung sehr kooperativ, sehr hilfreich ist. Ich kenne das Vorgehen aus meinem Kanton, und die anderen Kantone sind nicht schlechter. Der Minderheitsantrag I ist also die konsequente Lösung. [PAGE 1011]

Wenn wir aber Mittel einsetzen wollen, dann ist mir der Minderheitsantrag II weit lieber als der Antrag der Mehrheit. Der Minderheitsantrag II hilft nämlich punktuell, wo es angezeigt ist; er richtet nach Bedarf aus und nicht mit der Giesskanne. Daher gilt für mich ganz klar - im Sinne einer auch in Zukunft gesunden AHV -, dass wir die Mittel dort einsetzen, wo sie nützen und etwas bewirken. Der Minderheitsantrag I verdient den Vorzug; an zweiter Stelle steht die Lösung der Minderheit II. Aber die Lösung der Mehrheit heisst: Wir tun als ob, wir geben irgendwelchem Druck nach, aber wir erreichen nichts und läuten eine Entwicklung ein, die uns in den nächsten Revisionen noch sehr teuer zu stehen kommen wird. Dazu haben wir das Geld nicht!

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