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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2021-12-15

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-15

Wortprotokoll

Die heute zu diskutierende Massentierhaltungs-Initiative und der ihr vom Bundesrat gegenübergestellte direkte Gegenvorschlag müssen als eigentliche Kollateralschadenprojekte bezeichnet werden. Die Schweiz hat das strengste Tierschutzgesetz der Welt und einzigartig tiefe Vorgaben betreffend Tierhöchstbestände pro Betrieb. Tierquälerei kann und muss mit einem konsequenten Vollzug der bestehenden Gesetzesgrundlagen unterbunden werden. Das gilt für den verwahrlosten Hund genauso wie für Nutztierbestände jedweder Grösse.

Ja, die Realität in den Ställen der durchaus nach betriebswirtschaftlichen Kriterien produzierenden Landwirtschaft mag anders aussehen als die in der Werbung vermittelten Bilder von mit Namen angesprochenen und einzeln betreuten Hühnern, Schweinen und Kälbern. Vielleicht würde es Sinn machen, diese Kommunikationsstrategie einmal zu überdenken. Aber vielleicht wollen Konsumentinnen und Konsumenten ja genau solche Bilder sehen, auch wenn sie dann in grosser Zahl doch lieber zu den möglichst preiswerten Produkten im Regal greifen.

Fakt ist: Tierquälerische Massentierhaltung ist in der Schweiz bereits heute verboten. Im Übrigen haben es die Konsumentinnen und Konsumenten, wie angesprochen, selber in der Hand, mit dem Kauf von Label-Produkten jene Produktion zu fördern, die über die bereits hohen Mindeststandards hinausgeht.

Ich habe eingangs davon gesprochen, dass es sich bei Initiative und Gegenvorschlag um eigentliche Kollateralschadenprojekte handelt. Beiden ist gemeinsam, dass sie zu einer markanten Verteuerung der in der Schweiz produzierten Lebensmittel führen würden. Kein Wunder, lehnt auch die Gastronomie die Vorlagen ab, da diese ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Beide Projekte würden den unerwünschten und für unsere Binnenwirtschaft schädlichen Einkaufstourismus weiter ankurbeln. Beim Gegenvorschlag fehlt zudem eine Regelung zu den Importen, was zu einem [PAGE 2621] Ausweichen auf importierte Lebensmittel führen würde. Das ist doch einfach widersinnig, wenn ja gerade die Schweiz die schärfsten Tierschutzvorschriften weltweit hat.

Gravierend wären auch die Kollateralschäden für unsere Landschaft. Bei gleichbleibender Produktion müssten für die ausschliessliche Produktion nach Biovorgaben rund 1600 neue Aufzucht- und Legehennenställe für die Eierproduktion gebaut werden. Es bräuchte mehr als 20[NB]000 neue mobile Pouletmastställe für die gleiche Menge an einheimischem Pouletfleisch. All dies widerspricht diametral dem raumplanerischen Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit unserem Boden. Das ist keine kohärente Politik, sondern eine "Die linke Hand weiss nicht, was die rechte Hand tut"-Strategie. Vor allem beim direkten Gegenvorschlag des Bundesrates kommt als weiterer Kollateralschaden eine Zunahme der Ammoniakemissionen hinzu, was den Zielen der Umweltpolitik zuwiderläuft.

Abschliessend noch ein Gedanke zum Rückweisungsantrag der Minderheit Baumann und zur Idee der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages: Auf die Unmöglichkeit, das innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bewerkstelligen, wurde bereits hingewiesen. Mich beschäftigt ein anderer Aspekt. Das Parlament kommt mir langsam vor wie ein pawlowscher Hund: Wir geben uns darauf abgerichtet, auf jede noch so extreme Volksinitiative - eben wie ein pawlowscher Reflex - mit einem indirekten Gegenvorschlag antworten zu wollen, oftmals ohne Zusicherung zum Rückzug der Initiative. Im Ergebnis befeuern wir damit nur die Produktion neuer, extremer und nicht umsetzbarer Volksinitiativen.

Zusammenfassend bitte ich Sie um eine ablehnende Empfehlung zur Volksinitiative sowie um die Ablehnung des direkten Gegenvorschlages und des Rückweisungsantrages der Minderheit Baumann. Wir sollten darauf verzichten, mutwillig all diese Kollateralschäden anzurichten.