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Heer Alfred · Nationalrat · 2021-12-15

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative mit dem Titel "Notrecht nur mit dem Parlament" hat eigentlich zum Ziel, dass wir das Parlament stärken. Heute gibt Artikel 185 der Bundesverfassung dem Bundesrat in Notlagen eine nahezu unbegrenzte Befugnis. So hat der Bundesrat im Rahmen der Covid-19-Krise entschieden, unmittelbar gestützt auf seine Notrechtskompetenz verschiedene Massnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarktes und der Sozialversicherungen zu erlassen. Wenn wir in der Budgetdebatte jeweils um einige hunderttausend Franken streiten, dann ist es schon ironisch oder komisch, wenn dann mit Notrecht Hunderte von Millionen Franken innert Minuten oder Tagen ausgegeben werden können, ohne dass das Parlament etwas dazu zu sagen hat. Und ich bin einigermassen überrascht, dass die Mehrheit dieses Parlamentes mit einem solchen Vorgehen auch noch einverstanden ist.

Diese Initiative zielt eigentlich darauf ab, dass wir die Befugnisse des Parlamentes stärken und die Vollmachten des Bundesrates einschränken. Artikel 185 der Bundesverfassung ist denn auch ein Gummiparagraf: Der Bundesrat kann sich eigentlich immer auf Notrecht berufen, und das Parlament hat faktisch keine Befugnisse, dies zu unterbinden. Ich sage nicht, dass der Bundesrat exzessiv davon Gebrauch macht, aber es ist nicht auszuschliessen, auch in Zukunft nicht, dass der Bundesrat in einer allfälligen Konstellation seine Befugnisse eben missbrauchen könnte.

Die parlamentarische Initiative will ganz einfach das Mitspracherecht der Bundesversammlung gewährleisten, und sie will, dass für Notrecht eine Zweidrittelmehrheit vorhanden sein muss und dass die Behandlung im Expressverfahren beschleunigt werden kann. Es ist schon schlimm genug, dass mit dem Notrecht auch die Volksrechte ausgehebelt werden, aber es ist ebenso schlimm, wenn das Parlament als Volksvertretung hier nichts mehr zu sagen hat und der Bundesrat schalten und walten kann, wie er will.

Als Mitglied des Europarates darf ich Ihnen auch mitteilen, dass dies eine grosse Thematik ist. Auch die Venedig-Kommission, welche sich ja mit solchen Fragen befasst, ist zu einem grossen Teil überrascht, mit welchen Vollmachten in europäischen Staaten zurzeit gefuhrwerkt wird.

Wir müssen sagen, dass es in der Schweiz leider nicht besser ist. Auch hier ist Artikel 185 der Bundesverfassung eigentlich eine schlimme Bestimmung, und das Notrecht gehört eigentlich abgeschafft. Man könnte sagen, dass man mit Notrecht die Armee mobilisieren könnte, wenn eine fremde Armee an der Grenze zur Schweiz stehen würde. Wir stellen jetzt aber fest, dass auch in einer kleinen Krise vom Notrecht exzessiv Gebrauch gemacht wird.

Wenn Sie also uns und das Parlament stärken wollen, bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative die vorläufige Unterstützung zu gewähren. Es wäre auch wichtig, glaube ich, damit hier eine Diskussion stattfinden kann.