Lexipedia

Sauter Regine · Nationalrat · 2021-12-16

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Die vorliegende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes setzt unter anderem die Forderungen einer Initiative des Kantons Thurgau um; Sie haben das gehört. Gleichzeitig haben beide Kommissionen respektive der Ständerat und Ihre Kommission beschlossen, dass diverse weitere Probleme angegangen werden sollen, die sich im Zusammenhang mit nicht bezahlten Prämien stellen.

Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten auf dieses Geschäft. Es beseitigt einige Missstände, die heute festgestellt werden. Tatsächlich ergeben sich heute stossende Situationen, zum einen für die Kantone, zum andern aber auch für Kinder und Jugendliche, deren Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben.

Zum ersten Punkt: Heute stehen die Kantone respektive die Gemeinden in der Zahlungspflicht gegenüber den Krankenversicherern für die nicht bezahlten Prämien ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Die Eintreibung der Schuld obliegt den Krankenkassen. Diese haben jedoch wenig Interesse an einem effizienten und wirksamen Inkasso der Krankenkassenprämien, da sie ja eben von den Kantonen respektive Gemeinden vergütet werden. Zudem müssen sie den Kantonen nur maximal 50 Prozent der Forderungen zurückerstatten. Die vorliegende Gesetzesänderung soll nun den Kantonen die Möglichkeit eröffnen, die Verlustscheine zur Bewirtschaftung selber zu übernehmen. Dies macht Sinn, da sie letztlich die Kosten tragen und somit auch ein grosses Interesse daran haben, die Ausstände einzutreiben. Kontrovers diskutiert wurde in unserer Kommission die Frage, welchen Anteil die Versicherungen dem Kanton zurückerstatten müssen, falls die Forderung beglichen wurde. Wir folgen hier der Mehrheit der Kommission, die wie der Ständerat 50 Prozent vorsieht.

Zum zweiten Punkt: Nach geltendem Recht können Kinder für die von den Eltern nicht bezahlten Krankenkassenprämien belangt werden. Wenn sie volljährig sind, sind sie dadurch schlimmstenfalls mit einem grossen Schuldenberg konfrontiert. Dies ist nicht nur unschön, sondern auch vom Konzept her falsch. Junge Erwachsene sollen nicht für Prämienausstände belangt werden können, die während ihrer Kindheit entstanden sind. Das vorliegende Gesetz nimmt hier nun endlich die notwendige Klärung vor.

Schliesslich war die Frage zu klären, inwieweit für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, Leistungen eingeschränkt respektive auf die Notfallversorgung reduziert werden können. In gewissen Kantonen wird diese Beschränkung heute praktiziert, andere Kantone sind davon abgekommen, Listen mit säumigen Prämienzahlenden zu führen. Die Mehrheit unserer Fraktion ist der Meinung, dass man es den Kantonen überlassen soll, wie sie diese Frage angehen, und unterstützt in Artikel 64a Absatz 7 entsprechend die Kann-Formulierung.

Schliesslich unterstützen wir bei Ziffer IIa, bei den Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, in Artikel 93 Absatz 4 die Minderheit Nantermod. Kollege Nantermod hat ausführlich dargelegt, weshalb dies hier ein Fremdkörper wäre und weshalb es nicht angehen kann, dass gewisse Gläubiger privilegiert werden, wie dies nun bei den Krankenversicherungen der Fall wäre. Es ist letztlich auch nicht [PAGE 2647] Aufgabe des Arbeitgebers, die Krankenkassenprämien für einzelne seiner Mitarbeiter zu bezahlen.

In diesem Sinne, wie gesagt: Wir sind für Eintreten und verhalten uns wie dargelegt.