Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Kann jemand die Beiträge nicht bezahlen, dann werden sie bis zum Mindestbeitrag reduziert. Ist auch dann die Bezahlung unmöglich, dann übernimmt das Gemeinwesen den Beitrag. Der Bundesrat wollte mit der Aufhebung der bisherigen Bestimmung das Verfahren vereinfachen. Versicherte ohne genügende Mittel sollten nicht auf der einen Seite Sozialhilfe beantragen, auf der anderen Seite aber die Bezahlung des Mindestbeitrages durch das Gemeinwesen verlangen müssen. Zu Recht hat der Nationalrat aber befürchtet, damit könnten Leute zwischen Stuhl und Bank fallen, weil sie keine Sozialhilfe erhalten, aber trotzdem den Mindestbeitrag nicht bezahlen können.
Unsere Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen, aber festzuhalten, wer die Beiträge zu übernehmen hat, nämlich der Wohnsitzkanton. Es geht ja nicht um einen Erlass der Beiträge, wie dies der Nationalrat formuliert hat.