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Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-02-28

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-02-28

Wortprotokoll

Ich habe bereits zu Artikel 44a gesprochen, bei dem ich Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion Zustimmung zur Minderheit empfehle.

Ich äussere mich noch zu Artikel 47c. Bei Artikel 47c unterstützt die Mitte-Fraktion die Minderheit Humbel. Die Mitte-Fraktion möchte, dass vom Kostendämpfungspaket zumindest etwas übrig bleibt, was den steigenden Gesundheitskosten entgegenwirken könnte. Diese Kosten belasten den Mittelstand bekannterweise schwer, deshalb engagiert sich die Mitte auch seit Längerem konkret in diesem Bereich. So hat sie die Kostenbremse-Initiative lanciert, und sie möchte, dass in der Gesundheitspolitik den Worten auch Taten folgen.

In der bisherigen Behandlung wurden dem Paket beispielsweise beim Referenzpreissystem gegen den Willen der Mitte-Fraktion die Zähne gezogen. Mit Artikel 47c besteht doch die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass alle Akteure, d. h. Ärzte, Krankenversicherer, Pharmaunternehmen, Bund und Kantone, in die Verantwortung genommen werden können, um ihren Teil zu einer Dämpfung des Kostenanstiegs beizutragen. Insbesondere das im Entwurf enthaltene gemeinsame Monitoring und die damit verbundenen Korrekturmassnahmen könnten ein erster Ansatz dazu sein.

Den Einzelantrag Prelicz-Huber auf Rückweisung an die Subkommission, der mutmasslich doch noch übernommen wird, auch wenn Frau Prelicz-Huber ihn zurückzieht, haben wir in der Fraktion nicht besprochen. Wir sind aber der Meinung, dass wir den Antrag nicht unterstützen. Zum einen ist der Auftrag, den wir der Subkommission gegeben haben, eigentlich klar umrissen, und es sind in der Subkommission auch schon Vorarbeiten angelaufen, weshalb wir den Rückweisungsantrag nicht für zielführend halten. Zum andern geht es auch darum, dass wir Artikel 47c, über den in beiden Räten und in den Kommissionen insgesamt schon siebenmal abgestimmt wurde, hier jetzt klar regeln.

Zu Artikel 53: Da ist die Mitte-Fraktion klar für die Annahme des Antrages der Mehrheit. Die Organisationen der Versicherer sollen nach Ansicht der Mitte-Fraktion durchaus die Möglichkeit haben, Beschwerde gegen die Beschlüsse der Kantonsregierungen zu führen. Es geht um den Bereich der Planung, der Spitallisten usw. gemäss Artikel 39 KVG.

Wir sind der Meinung, dass die Krankenversicherer nicht nur interessiert, sondern auch direkt betroffen sind, wenn es darum geht, die Anzahl, die Qualität, die Leistungen, die Mengen und Preise zu bestimmen oder zumindest zu verhandeln. Sie sind in ihrer Funktion zwangsläufig Anwälte der Versicherten oder zumindest deren Treuhänder. Wenn sie ihre Aufgabe wahrnehmen, handeln sie im Interesse aller Prämienzahler. Den Beweis dazu liefern die zig Millionen von Franken, die jährlich eingespart werden. Das passiert durch die strikten Kontrollen, welche die Krankenversicherer bei der Übernahme von Leistungen und beim Behandeln von Fällen machen.

Es gilt noch eines anzumerken: Ein Beschwerderecht ist kein Vetorecht. Wenn man das Gefühl hat, im Bereich der Planung, der Angebotssteuerung laufe etwas nicht in die richtige Richtung, soll eine Beschwerde möglich sein. Diese Beschwerde, falls sie durchkommt, kann durchaus im Sinne der Versicherten sein. Wenn Sie Versicherungsnehmer in einem Kanton oder in einer Region sind, wo schon ein Überangebot an Leistungserbringern herrscht und wo weitere Leistungserbringer zugelassen werden, ist es für Sie vielleicht nicht schlecht, wenn noch ein Akteur im Spiel ist, der eine Beschwerde macht und damit dieses Überangebot eindämmt. Überangebote führen normalerweise zu immer höheren Prämien.