Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-03-01
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-01
Wortprotokoll
In der Nacht auf den 24. Februar dieses Jahres haben Truppen der Russischen Föderation ohne Grund ein Nachbarland, die Ukraine, überfallen. Der russische Präsident hat gleichzeitig der Ukraine das Recht auf Staatlichkeit abgesprochen. Dies ist ein beispielloser Aggressionsakt in der europäischen Politik der letzten Jahrzehnte und höchstens noch vergleichbar mit dem Überfall deutscher Truppen am 1. September 1939 auf Polen.
Die Neutralität leistete und leistet der Schweiz gute Dienste. Die Neutralität ist verantwortlich dafür, dass die Schweiz weltweit als Anbieterin von guten Diensten respektiert wird. Die Neutralität könnte uns daran zweifeln lassen, eine Erklärung zu verabschieden, wie sie gestern der Nationalrat sehr deutlich verabschiedet hat. Neutralität, könnte man meinen, zwingt uns dazu, in einem Konflikt keine Stellung zu nehmen, auch nicht gegen einen Aggressor. Aber Neutralität ist nicht das Gleiche wie Feigheit. Gerade die neutrale Schweiz ist darauf angewiesen, dass Völkerrecht eingehalten wird und Landesgrenzen respektiert werden. Gerade wir als neutrales Land sollen uns nicht vor einem Aggressor ducken, sondern Haltung zeigen, und zwar eine Haltung, die nach innen und nach aussen erklärbar und auch verständlich ist.
Dies will die Erklärung letztlich, die die sechs Antragsteller Ihnen heute zur Verabschiedung vorschlagen. Die vier ersten Antragsteller schlagen Ihnen vor, eine gleichlautende Erklärung wie der Nationalrat zu verabschieden und damit zu dokumentieren, dass das schweizerische Parlament in beiden Kammern die gleiche Aussage machen will. Ich kann letztlich auch mit den Vorschlägen der beiden anderen Antragsteller leben. Wichtig ist, dass wir heute möglichst geschlossen eine Erklärung verabschieden.
Vom Inhalt her möchten die vier Antragsteller Ihnen beantragen, den Angriffskrieg zu verurteilen und einen sofortigen Waffenstillstand zu fordern. Sie beantragen zu unterstreichen, dass das globale Sicherheitssystem und das humanitäre Völkerrecht in jedem Fall zu respektieren sind und dass dieses Parlament, der Ständerat, sich mit den Menschen in der Ukraine solidarisiert, insbesondere auch auf der Basis der humanitären Hilfe. Humanitäre Hilfe heisst für die Schweiz selbstverständlich humanitäre Hilfe vor Ort, in der Ukraine, zugunsten der Menschen, die dort sind. Das bedeutet aber auch humanitäre Hilfe durch die Aufnahme von Flüchtlingen, die zu erwarten sind. Auch hier hat die Schweiz eine lange Tradition, ich erinnere an die Jahre 1956 und 1968.
Die vier Antragsteller möchten zudem den Buchstaben f bezüglich der Sanktionen in der Erklärung drin behalten. Der Bundesrat hat gestern ja eine erfreuliche Kehrtwendung seiner Sanktionspolitik in diesem Ausnahmefall hier vorgenommen. Es ist denkbar, dass weitere EU-Sanktionen folgen werden. Die Erklärung soll dann auch solche Sanktionen abdecken, um eine gemeinsame Stellungnahme der Demokratien gegenüber dieser Aggression zu ermöglichen.
Ich bitte Sie, der Erklärung zuzustimmen. [PAGE 13]