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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-01

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-01

Wortprotokoll

Die Berichterstatterin hat die Vorlage sehr gut und detailliert vorgestellt, sodass ich mich auf die Hauptpunkte beschränke.

Seit dem Start der WEA im Jahr 2018 hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen des Militärgesetzes und der Armeeorganisation Anpassungsbedarf besteht. Das betrifft unter anderem die Aus- und Weiterbildung von Cyberspezialistinnen und -spezialisten und die Unterstützung von zivilen oder ausserdienstlichen Anlässen. Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die entsprechenden Anpassungen.

Zentral ist die Bildung eines Kommandos Cyber und einer Militärluftfahrtbehörde. Andere organisatorische Regelungsbereiche sind die Unterstellung des Kommandos Spezialkräfte, die Ansiedlung und Benennung von Brigaden der Luftwaffe und der Verzicht auf die Bildung eines Unterstützungskommandos. Weiter geht es um Anpassungen bei der Militärdienstpflicht, um die gesetzliche Regelung des militärischen Gesundheitswesens, um die Unterstützung von zivilen und ausserdienstlichen Tätigkeiten durch die Armee und schliesslich um die Bewaffnung von zivilen Mitarbeitenden zum Schutz von Armeematerial und zum Eigenschutz.

Die Vernehmlassung zeigt eine breite Zustimmung zur Vorlage. Insbesondere die Bildung eines Kommandos Cyber wurde befürwortet. Ich äussere mich zunächst zu diesem neuen Kommando.

Die Armee muss in der Lage sein, im elektromagnetischen Raum und im Cyberraum selbstständig Aufgaben zu erfüllen. Es geht zum Beispiel darum, einen Cyberangriff auf die eigenen Systeme zu erkennen und zu vereiteln. Die Cybersicherheit ist aber nicht nur eine technische Herausforderung. Vor allem moderne Cyberbedrohungen lassen sich nicht allein durch technische Massnahmen abwehren. Es braucht auch eine flexible Organisation, die rasch die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann. Damit die Armee diesen Anforderungen künftig noch besser gerecht werden kann, hat der Bundesrat beschlossen, die heutige Führungsunterstützungsbasis zum Kommando Cyber weiterzuentwickeln. Mit der Bildung des Kommandos Cyber wird die [PAGE 29] Führungsunterstützungsbasis von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation zu einer Leistungserbringerin robuster, hochsicherer Informatik- und Telekommunikationsleistungen ausgebaut. Das Cyberkommando wird für die Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Cyberabwehr, Kryptologie und elektronische Kriegsführung verantwortlich sein.

Das Projekt Kommando Cyber startete am 1. Mai 2021. Die beantragte Anpassung der Armeeorganisation schafft nun die rechtliche Grundlage zur Bildung dieses Kommandos Cyber. Es wird direkt dem Chef der Armee unterstellt.

Ich komme zur Militärluftfahrtbehörde als Teil der Militärverwaltung. Mit der Revision soll auch eine Militärluftfahrtbehörde geschaffen werden. Die Behörde trägt unter anderem dazu bei, dass die Luftwaffe ihre Aufgaben im Luftraum, der sowohl zivil als auch militärisch genutzt wird, besser erfüllen kann. Sie soll die Aufsicht und die Regulierung im militärischen Flugwesen besser gewährleisten. So sollen Zwischenfälle und Unfälle im Luftraum vermieden und die Zusammenarbeit mit Partnern gestärkt werden. Der Aufbau der Behörde erfolgt im Rahmen der ordentlichen Strukturanpassungen und innerhalb des ordentlichen Budgets.

Ein wichtiges Thema ist auch die Unterstützung von zivilen Anlässen.

Nous avons pris acte que la plupart des manifestations d'importance nationale et internationale ne pourrait pas avoir lieu sans l'appui de l'armée. La modification de l'article 48d doit permettre d'appuyer les organisateurs de telles manifestations. En même temps, l'article contient une limitation, afin que le nombre de jours de service effectués sans effet sur l'instruction puisse être contingenté par l'armée. Cela permet d'éviter les abus et un trop grand impact sur l'instruction de la troupe. Il ne s'agit en aucun cas d'autoriser des prestations sans effet sur l'instruction à tout va, mais uniquement pour les événements durables et apportant de la visibilité à l'armée.

Finalement, le déplacement du contenu de l'article 52 à l'article 48d doit permettre de fournir des prestations pas uniquement avec des troupes en cours de répétition, mais également avec des écoles de recrues. La pratique a montré que certaines prestations peuvent présenter un grand intérêt pour la formation des soldats, et qu'elles sont même nécessaires à l'apprentissage de leur fonction. C'est particulièrement vrai pour les soldats sanitaires et du génie. Il est évident que ces prestations doivent s'inscrire dans les plans de formation des troupes concernées.

Die Dienstbefreiung ist ein Thema, das in der Kommission auch kontrovers diskutiert wurde. Die Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten im Beruf ist, je nach Funktion, unterschiedlich geregelt. Neu soll nur noch dienstbefreit werden, wer die betreffenden Tätigkeiten hauptberuflich ausübt. Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c regelt die betreffenden Voraussetzungen. Mit der vorgesehenen Neuerung wird eine Dienstbefreiung künftig nur noch möglich sein, wenn die hauptberufliche Tätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 80 und 100 Prozent ausgeübt wird. Dies führt zu einer Verringerung der Dienstbefreiungen und einer besseren Berücksichtigung des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht. In der Vernehmlassung hat sich eine klare Mehrheit für einen Prozentsatz zwischen 70 und 80 Prozent ausgesprochen.

Dies meine Ausführungen zum Eintreten; ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.