Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-01
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-01
Wortprotokoll
Dans sa décision du 7 décembre 2021, le Conseil fédéral a prévu qu'un maximum de 2500 militaires puissent soutenir le système de santé civil jusqu'au 31 mars 2022. En effet, en décembre dernier, la situation épidémiologique était encore une fois préoccupante. Il était de ce fait essentiel pour les cantons de progresser rapidement avec l'administration des vaccins de rappel. C'est pourquoi, dès la fin novembre, plusieurs cantons ont demandé au Conseil fédéral l'aide de l'armée.
Die erneute Verschärfung der epidemiologischen Lage und das Auftauchen der Omikron-Variante führten zu weiteren Gesuchen für Unterstützung durch die Armee in der Grundpflege und auf Intensivpflegestationen. Wie bereits beim zweiten Covid-19-Einsatz der Armee mussten die Kantone für jedes Gesuch aufzeigen, dass sie alle zur Verfügung stehenden eigenen Mittel wie auch das Potenzial der [PAGE 33] interkantonalen Zusammenarbeit ausgeschöpft hatten. Der Kommissionssprecher hat das gut dargelegt. Dabei kam wiederum das gleiche Verfahren zur Anwendung, das sich bereits beim zweiten Armee-Einsatz bewährt hatte. Der Bundesstab Bevölkerungsschutz prüfte bei jedem Antrag eines Kantons anhand einer präzisen Kriterienliste, ob die Subsidiarität gegeben war. Um Unterstützung durch die Armee zu erhalten, mussten die Kantone diesmal unter anderem zusätzlich nachweisen, dass sie für Impfkampagnen auch medizinisch erfahrenes Personal aus anderen Bereichen einsetzten.
Unter Leitung der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit entschied der Bundesstab für Bevölkerungsschutz nach der jeweiligen Prüfung, ob und in welchem Mass einem kantonalen Gesuch um Unterstützung durch die Armee stattgegeben werden konnte. Vor Beginn einer konkreten Unterstützungsleistung der Armee schloss die Kommandantin bzw. der Kommandant der eingesetzten Armeeangehörigen zudem mit der zivilen Institution eine Leistungsvereinbarung ab. Falls die tatsächliche Verwendung der Armeeangehörigen nicht dieser Vereinbarung entsprochen hätte oder die Truppe unterbeschäftigt gewesen wäre, hätte man die Unterstützung reduziert oder ganz eingestellt. Zu solchen Massnahmen ist es aber nicht gekommen. Damit wurde sichergestellt, dass die Subsidiarität vor Beginn und während des Einsatzes eingehalten wurde.
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2021 haben neun Kantone Unterstützung durch die Armee erhalten. Den Kantonen wurden bis zu 570 Armeeangehörige gleichzeitig zur Verfügung gestellt. Rund 160 davon waren Freiwillige. Zu Beginn des Einsatzes lag der grösste Bedarf bei der Impfunterstützung. Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurde zunehmend Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege nachgefragt. Für diesen dritten Assistenzdienst der Armee wurden, wenn immer möglich, zuerst Durchdienerformationen und im Dienst stehende Truppen, das heisst WK-Formationen und Schulen, eingesetzt. Zusätzlich wurden freiwillige Armeeangehörige aufgeboten. Nur in letzter Priorität wurden, ausgehend vom realen Bedarf, darüber hinaus zusätzliche Armeeangehörige aufgeboten. Am 18. Februar 2022 endeten die letzten Unterstützungsleistungen von 32 Armeeangehörigen zugunsten der Kantone Bern und Freiburg. Diese Armeeangehörigen wurden gleichentags entlassen. Die Rückmeldungen der Kantone hinsichtlich der Einsatzbereitschaft und der Kompetenz der eingesetzten Armeeangehörigen sind sehr positiv.
Zu den Kosten dieses Einsatzes: Die Kosten des ersten und zweiten Armee-Einsatzes konnten im Rahmen des ordentlichen Budgets des VBS getragen werden. Auch wenn die Kosten für diesen dritten Armee-Einsatz noch nicht bekannt sind, gehen wir davon aus und setzen alles daran, dass sie im Rahmen des ordentlichen Budgets aufgefangen werden können. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, würde das VBS einen Zusatzkredit für das Jahr 2022 beantragen.
Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm ohne Änderung zuzustimmen.