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AB 295831

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-01

Wortprotokoll

Wie wir ausgeführt haben, ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen und auf die gestellten Fragen Antworten zu geben.

Wir bewegen uns in dieser Frage in einer bestimmten Bandbreite. Vielleicht kann ich Ihnen bei dieser Gelegenheit kurz schildern, wo wir stehen. Sie kennen dieses OECD-Steuerprojekt. Darin wird gefordert, dass bei Unternehmen, die weltweit mehr als 750 Millionen Franken Umsatz machen, eine minimale Besteuerung der Gewinne von 15 Prozent zu erfolgen habe. Rund 200 Schweizer Unternehmen sind davon betroffen, rund 2000 Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen fallen ebenfalls in diesen Bereich. Wir werden in etwa zwei, drei Wochen die Vernehmlassung zu diesem Projekt eröffnen. Wir haben bereits mit den Kommissionen gesprochen, weil das Geschäft noch in diesem Jahr bei Ihnen behandelt werden sollte, damit wir das rechtzeitig in Kraft setzen können.

Eine der Schwierigkeiten bei dieser Besteuerung besteht darin, dass ein ausländischer Staat - der Sitzstaat der Muttergesellschaft - diese 15-Prozent-Steuer erheben kann, wenn es die Schweiz nicht tut. Wenn wir sie also nicht erheben, bezahlt das Unternehmen diese 15 Prozent trotzdem, einfach nicht bei uns. Das bringt uns unter einen gewissen Zeitdruck.

Wir sehen vor, nur für jene Unternehmen, die betroffen sind, eine höhere Besteuerung zu veranlagen. Die 500[NB]000 KMU-Betriebe sind alle nicht betroffen; es sind die erwähnten rund 2000 Unternehmen. Diese werden wesentlich mehr Steuern bezahlen müssen als jetzt. Wir kennen die Zahl noch nicht, aber es wird wesentlich mehr sein.

Die Frage ist jetzt tatsächlich, und das spricht Herr Nantermod mit seinem Postulat an: Wer bezieht dieses Geld, und wofür wird es verwendet? Da sind wir in Diskussion - heute Nachmittag mit den Kantonen - und haben verschiedene Arbeitsgruppen. In dieser Vernehmlassung werden wir genau auf diese Fragen eingehen. Es macht daher Sinn, dass wir die Fragen, die Herr Nantermod aufgreift, in die Vernehmlassung und die Botschaft aufnehmen. Für einmal ist das eine Vorlage, die zu mehr Steuern führen wird, und jeder hat schon eine Idee, wie man diese Steuern verwenden könnte. Das ist dann der demokratische Prozess, den wir Ihnen unterbreiten und mit Ihnen zusammen gehen werden.

Weil wir zeitlich etwas unter Druck stehen, kann ich Sie noch kurz über den Weg informieren, den der Bundesrat bereits beschlossen hat. Um mehr Steuern bzw. differenzierte Steuern erheben zu können, brauchen wir eine entsprechende Verfassungskompetenz. Wir unterbreiten Ihnen also eine Verfassungsänderung, damit wir die Kompetenz bekommen, mehr Steuern zu erheben. Darüber soll es dann im nächsten Juni eine Abstimmung geben. Weil wir zeitlich unter Druck stehen, verfügt diese Verfassungsänderung über eine Reihe von Übergangsbestimmungen, die wir dann in einer Verordnung umsetzen möchten. Es gibt also nicht sofort ein Gesetz, sondern zuerst eine Verordnung.

Wir haben dieses Vorgehen schon damals bei der Mehrwertsteuer gewählt, wo wir zuerst eine Verfassungskompetenz und dann aufgrund derselben die Verordnung geschaffen haben. Dieses Vorgehen macht in diesem Fall besonders Sinn, weil wir immer noch längst nicht alle Details des Steuerprojekts kennen, welche von der OECD gefordert und international umgesetzt werden, wie das in Delaware und anderen Staaten - Herr Nantermod hat es angesprochen - gemacht wird. Wir werden also zuerst eine Verordnung schaffen und dort erste Erkenntnisse erarbeiten; erst in einem zweiten Schritt werden wir die Gesetzgebung nachreichen. Das ist das, was der Bundesrat beschlossen hat.

Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben werden sich bereits im nächsten Quartal mit der Vernehmlassungsvorlage auseinandersetzen. Sie haben zusätzliche Sitzungstage eingeplant, damit wir Ihnen das Projekt rechtzeitig unterbreiten können.

Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen. Es ist jedoch eines der wichtigsten Projekte, die wir in diesem Jahr auf Stufe Finanzdepartement, vielleicht sogar auf Stufe Bund zu behandeln haben, damit wir das Steuersubstrat für die Schweiz sichern und verhindern können, dass dieses irgendwohin abfliesst. Diesbezüglich gibt es noch sehr viele Fragen zu beantworten. Um die Probleme zu lösen, haben wir verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt: mit Kantonen, mit Städten, mit Gemeinden, innerhalb der Bundesverwaltung, mit der Industrie.

Im Zusammenhang mit diesem Postulat war das nun meine Gelegenheit, all das kurz aufzuzeigen. Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen, weil wir die gestellten Fragen ohnehin werden beantworten und mit Ihnen diskutieren müssen. Dazu bietet die Vernehmlassungsvorlage, die in Kürze unterwegs sein wird, ebenso Gelegenheit wie die Botschaft, die im zweiten Halbjahr zu behandeln sein wird und die Antworten auf diese Fragen liefern wird.