Gysin Greta · Nationalrat · 2022-03-01
Gysin Greta · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Im Namen der grünen Fraktion, aber auch als Tessinerin bitte ich Sie, dem Antrag der WAK-N und dem Entwurf zum Bundesbeschluss über das neue Abkommen mit Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zuzustimmen.
Mit der Annahme des Abkommens würde der lange politische und Verhandlungsprozess, der dieses Dossier geprägt hat, endlich zu einem Ende kommen. Die ersten Diskussionen zu diesem Thema liegen weit über zehn Jahre zurück. Der Kanton Tessin hatte die Bundesbehörden immer wieder auf die Probleme bezüglich des aktuellen Systems der Besteuerung der Grenzgänger aufmerksam gemacht, ein System, das auf dem veralteten Abkommen aus dem Jahr 1974 beruht. Die Tatsache, dass viele Grenzgänger bei uns arbeiten, wirkt sich auf die Arbeitsmarktbedingungen in den Grenzregionen aus. Diese Auswirkungen haben sich seither offensichtlich und tiefgehend verändert. Eine Neuverhandlung war unerlässlich.
Die Schweiz hat den Dialog und die Verhandlungen mit Italien aufgenommen, worauf 2015 ein Entwurf eines neuen Abkommens paraphiert werden konnte. Der Bundesrat genehmigte schon 2016 die Unterzeichnung des neuen Abkommens. Aus verschiedenen Gründen hat sich die Unterzeichnung dann aber doch noch verzögert.
Über diese Verzögerung hat man sich im Tessin über Jahre geärgert. Im Übrigen hat Ständerat und SVP-Präsident Marco Chiesa 2017 sogar eine Motion eingereicht, in der er wegen der Verzögerung eine Entschädigung vom Bund für den Kanton Tessin gefordert hat.
Das Abkommen, das uns heute vorliegt, ist für die Schweiz vorteilhafter als das von 2015, welches Ständerat Chiesa 2017 so schnell wie möglich unterzeichnet haben wollte. Die Besteuerung der Grenzgänger wurde nämlich von 70 auf 80 Prozent erhöht. Die Wende der Tessiner SVP-Vertreter, die heute wieder die Sistierung beantragen, ist schwer nachvollziehbar.
Auch dank gemeinsamer Bemühungen des Tessins und der Lombardei wurde das neue Abkommen schliesslich und endlich im Dezember 2020 unterzeichnet. Es ist zu betonen, dass die Besteuerung der Grenzgänger erheblich verbessert wird. Das ist der Grund, weshalb die Regierungen der Kantone Tessin, Graubünden und Wallis die Vorlage klar unterstützen.
Das neue Abkommen bringt vor allem zwei Vorteile für die Schweiz und die betroffenen Kantone: Zum Ersten wird die Steuerbelastung von Grenzgängern erhöht. Heute werden italienische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ausschliesslich in der Schweiz besteuert. Mit dem neuen Abkommen werden jedoch "neue" Grenzgänger, d. h. die Grenzgänger, die diesen Status nach Inkrafttreten des neuen Abkommens erwerben, auch in Italien normal besteuert. Das wird ihre Steuerlast erhöhen und die Attraktivität des schweizerischen Arbeitsmarkts für Grenzgänger reduzieren. Das ist wichtig für die Bekämpfung des Lohndumpings.
Das Abkommen wird aber auch höhere Steuereinnahmen für die Kantone und den Bund mit sich bringen. Heute müssen die Kantone 38,8 Prozent der von den Grenzgängern erhobenen Quellensteuer an Italien zurückzahlen. Mit dem neuen Abkommen werden diese sogenannten Rückvergütungen ab 2033 gestrichen. Ab dann wird die Schweiz also die gesamten Steuereinnahmen behalten können. Das neue Abkommen enthält Bestimmungen zur Gegenseitigkeit, was den kantonalen Steuerbehörden ermöglichen wird, das [PAGE 53] Einkommen von Schweizern, die in Italien arbeiten, auch in der Schweiz teilweise zu besteuern.
Schliesslich ist noch zu sagen, dass ausdrücklich die Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass "Quasi-Ansässige" Zugang zur ordentlichen Besteuerung verlangen können. Das wäre für die Grenzgänger von Vorteil, weil sie zahlreiche Steuerabzüge geltend machen könnten, für die Kantone aber nicht, weil zusätzliche Verwaltungskosten entstehen würden.
In conclusione, permettetemi di esprimere la contrarietà del mio gruppo alla proposta individuale Marchesi di sospendere la trattazione dell'accordo, proposta peraltro già bocciata sia al Consiglio degli Stati che in commissione.
L'intento è quello di mettere pressione all'Italia nei dossier bilaterali in materia fiscale e finanziaria. Si tratta di dossier importanti per il canton Ticino ma siamo ancora in attesa di una soluzione. Il fatto che l'Accordo tra la Svizzera e l'Italia sulla tassazione dei lavoratori frontalieri possa essere utilizzato quale merce di scambio sul piano negoziale è un'illusione, che potrebbe contribuire a complicare ulteriormente le già complesse trattative tra i due paesi. Non dobbiamo infatti dimenticare che è stata la Svizzera, e non l'Italia, a chiedere la rinegoziazione dell'accordo. Va sottolineato come la stessa Italia per cinque lunghi anni si sia rifiutata di firmare l'accordo parafato nel 2015, che a livello di gettito fiscale per lei era più vantaggioso di quello che discutiamo oggi. È dunque lecito affermare che la sospensione del processo di ratifica dell'accordo non produrrebbe alcun effetto positivo, né per la Svizzera né per i cantoni interessati; potrebbe anzi rivelarsi un pericoloso boomerang.
In qualità di rappresentante del canton Ticino, particolarmente sensibile alla realtà del nostro mercato del lavoro, e a nome del gruppo dei Verdi vi invito dunque a sostenere la chiara maggioranza commissionale e ad approvare il decreto federale.