Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-28
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Ich möchte den Standpunkt der Minderheit in sechs Punkten darlegen:
1. Zum finanziellen Gesamtrahmen: Wir haben heute ein AHV-Budget von rund 29,5 Milliarden Franken. Daran haben wir mit unserer Beratung wenig geändert. Wenn wir mit unserem Beschluss betreffend die Frühpensionierung bzw. die Streichung der 400 Millionen Franken durchkommen, steht die AHV um 400 Millionen Franken besser da. Das wären umgerechnet 0,13 Mehrwertsteuerprozent. Wir haben jetzt also die Leistungen bestellt, das Menü ist "geordert", und wir fragen uns jetzt: Wann bezahlen wir? Wollen wir bezahlen? Das ist die Frage.
2. Wie sieht die Finanzrechnung der AHV aus? Wir haben Ihnen auf diese Sitzung hin Blätter verteilen lassen. Sie sehen darauf, dass die AHV-Rechnung ab dem Jahre 2008 negativ sein wird und wir bereits ab dem Jahre 2009 die Mehrwertsteuer um rund 0,5 Prozent erhöhen müssen, um die AHV-Rechnung ausgeglichen zu gestalten. Im Jahr 2012 muss ein weiteres Prozent folgen. Nun, diese Jahrzahlen können noch je nach Entwicklung der Wirtschaftslage um eins nach oben oder nach unten variieren, aber: je schlechter die Wirtschaftslage, umso früher. Wenn wir die Mehrwertsteuer nicht ab dem Jahre 2009 erhöhen, dann beginnen wir, von der Substanz des AHV-Fonds zu zehren. Heute liegt sie noch in der Nähe des gesetzlichen Jahresumsatzes der AHV. Wenn wir die Mehrwertsteuer nicht erhöhen, würden wir den AHV-Fonds aber in zehn Jahren vollständig aufzehren.
3. Zu den beschlossenen Leistungen: Wir haben nun im Rahmen der 11. AHV-Revision die Leistungen beschlossen. Wollen wir bzw. müssen wir sie nicht auch finanzieren? Welche Botschaft richten wir an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger? Wir haben Leistungen beschlossen und wissen, dass wir, um diese Leistungen aufrechtzuhalten, die Mehrwertsteuer spätestens im Jahre 2009 um ein halbes Prozent erhöhen müssen. Aber wir tun es nicht. Wir versprechen Leistungen, ohne sie finanziell zu sichern. Wer heute bestellt, muss heute auch die Bezahlung regeln. Alles andere ist politische Zechprellerei. Wenn wir uns heute nicht auch dazu bekennen, dass wir die Mehrwertsteuer erhöhen müssen - alle Rentenbezüger des Jahres 2010 leben ja -, verknüpfen wir das mit der Aussage, bereits in wenigen Jahren über einen Leistungsabbau der AHV zu diskutieren.
Den Leistungsabbau in der AHV können wir politisch realistisch nur auf drei Arten machen: Wir können den Mischindex verändern oder streichen, wir können die Witwenrente weiter abbauen, als wir es schon getan haben, und wir können das Rentenalter erhöhen. Ist das eine realistische Botschaft im Hinblick auf die Situation in zwei, drei Jahren? Wenn wir uns heute nicht auch zur Mehrwertsteuer auf Verfassungsstufe verbindlich äussern, dann verfehlen wir das Konsolidierungsziel. Wir versprechen Ausgaben, aber regeln nicht auch die Finanzierung.
4. Wir haben uns in diesem Rat bisher immer konsequent für eine Sicherung der AHV auf lange Frist ausgesprochen. Ich erinnere Sie an das, was wir beschlossen haben. Kollege Schiesser war hier federführend. Ich erinnere an seine Motion aus dem Jahre 1995, 95.3534. Herr Schiesser hat zum Ersten eine Vorlage verlangt, die sicherstellt, dass die sich mittel- und langfristig abzeichnenden sehr hohen Ausgabenüberschüsse in der AHV-Rechnung möglichst von Anfang an aufgefangen werden - das ist nun die 11. AHV-Revision. Zum Zweiten hat Herr Schiesser verlangt, dass die langfristige Leistungsfähigkeit der AHV trotz starker Belastung durch die demographische Entwicklung gewährleistet ist. Herr Schiesser hat in der Begründung seiner Motion verlangt, dass der Bundesrat einen fixen Termin erhält, die Finanzierung dieser Leistungen vorzuschlagen. Das hat der Bundesrat ebenfalls mit der 11. AHV-Revision getan. Zum Dritten hat Herr Schiesser festgehalten, der bequeme und nahe liegende Ausweg der Plünderung des AHV-Fonds sei gesetzeswidrig und nicht statthaft. Wenn dieser Fonds einmal angezehrt werde, könne er kaum mehr je auf das nötige Niveau geäufnet werden. Dasselbe hat seine Fraktion im Nationalrat verlangt.
Wir sind seinen Anträgen mit 28 zu 7 Stimmen gefolgt. Seither war unsere Praxis: Wir wollen die AHV langfristig konsolidieren, und wenn wir Leistungen beschliessen, regeln wir auch die Finanzierung. Wenn wir es heute nicht mehr tun, ist das eine völlige Abkehr von unserer Politik, auf die wir uns seit bald zehn Jahren festgelegt haben.
5. Ich möchte Ihnen darlegen, was in zeitlicher Hinsicht folgen wird, wenn Sie der "hauchdünnen" Mehrheit folgen. Wir wissen, dass wir im Jahr 2009 das halbe Mehrwertsteuerprozent und im Jahr 2012 das weitere eine Mehrwertsteuerprozent haben müssen, wenn wir nicht den AHV-Fonds plündern wollen. Um diese Mehrwertsteuer 2009 einführen zu können, müssen wir die Verfassungsabstimmung 2007, allerspätestens Anfang 2008 durchführen. Das bedeutet für den Bundesrat, dass er die Vorlage im Jahr 2005 dem Parlament vorlegen muss. Wir wissen, dass diese Vorlagen einige Zeit brauchen. Wenn Sie also heute entsprechend der Mehrheit noch nicht über die Finanzierungsseite reden, müssen Sie es in zwei Jahren dennoch tun! Machen wir uns nichts vor. Wir tun der Wirtschaft und unseren Rentnerinnen und Rentnern keinen Dienst, wenn wir heute die Augen vor der Finanzierung verschliessen und so tun, als könnte man das Ganze hinausschieben. Man kann es nicht. Wenn Sie es trotzdem tun, sagen Sie unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern: Eure Renten sind nicht gesichert, und in zwei, drei Jahren sind wir bereit, über einen Abbau eurer Renten zu sprechen. Das dürfen Sie nicht tun, und das will auch ich nicht tun.
6. Welches ist das System, das sowohl die Mehrheit als auch die Minderheit beantragen? Wir wollen keine Blankovollmacht für den Bundesrat, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgt in Form eines referendumsfähigen Bundesgesetzes. Damit haben Sie und die Bürger die Möglichkeit, auf den genauen Zeitpunkt und auf die Höhe der Mehrwertsteuererhöhung im Detail Rücksicht zu nehmen, entsprechend der dannzumal wirtschaftlichen Lage und entsprechend der finanziellen Situation des AHV-Fonds. Das ist die richtige Antwort.
Aus diesen sechs Gründen bitte ich Sie: Bleiben wir bei unserem Wort, das wir der Öffentlichkeit während zehn Jahren gegeben haben, nämlich die AHV langfristig zu sichern. Machen wir uns nichts vor. Bezahlen wir auch das, was wir heute an Leistungen bestellt haben. Folgen Sie der Minderheit.