Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob eine Motion nötig oder unnötig ist, wenn die Arbeiten schon eingeleitet sind. Es ist aber auch schwierig, etwas abzulehnen, das man im Grundsatz befürwortet.
Ich sage gerne etwas zu den Arbeiten, die wir vornehmen. Sie wissen, dass der Bundesrat im Mai letzten Jahres das EJPD beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU zu analysieren. Dieser Auftrag betrifft hauptsächlich die Marktzugangsabkommen der Bilateralen I; Herr Burgherr hat das auch gesagt. Im Übrigen gibt es auch die Reformagenda des Bundesrates und das Postulat 21.3498 der Mitte-Fraktion, die über diese Dimension hinaus hier Antworten geben können. Ziel des Bundesrates ist es, diejenigen Bereiche zu identifizieren, in welchen es im Interesse der Schweiz sein könnte, die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU eigenständig abzubauen und so eben auch Reibungsflächen bezüglich der EU abzubauen. Der eigenständige Abbau von Regelungsunterschieden bedeutet nicht, dass die Schweiz dies im Sinne einer [PAGE 87] Vorleistung oder ohne Gegenleistung tun würde. Er bedeutet lediglich, dass die Schweiz hier eigenständig handeln kann.
Ein solch eigenständiger Abbau der Regelungsunterschiede kann durchaus im Interesse der Schweiz sein, wenn dadurch eine Stärkung bzw. ein Ausbau der bilateralen Beziehungen möglich wäre. Es ist also nicht so, wie Frau Arslan gesagt hat, dass das die bilateralen Beziehungen schwächt, sondern es kann sie im Gegenteil stärken.
Wenn man eigenständig Regelungsunterschiede abbauen kann, dann vermindert das logischerweise auch den Druck auf institutionelle Lösungen. Deshalb hat der Bundesrat diese Arbeiten vorangetrieben. Das Bundesamt für Justiz hat am 30. Juni 2021 eine Auslegeordnung gemacht. Das wurde letzte Woche auch kommuniziert. Nun hat alt Staatssekretär Mario Gattiker eine politische Beurteilung dieser Regelungsunterschiede vorgenommen, die der Bundesrat ebenfalls vergangene Woche zur Kenntnis genommen hat. Herr Gattiker wird jetzt eine Reihe von Handlungsoptionen formulieren und mit den betroffenen Departementen schauen, wo solche Unterschiede reduziert werden können. Er wird auch das Gespräch mit den Kantonen und den Sozialpartnern in dieser Frage führen. Das führt dann natürlich dazu, dass der Bundesrat in Berücksichtigung dieser Ergebnisse auch die Ausgangslage beurteilen kann. Hauptkriterien sind dabei die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft, die Stellung der EU als Wirtschaftspartner der Schweiz sowie die Bedeutung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Forderung der Motion dem von ihm beschlossenen Vorgehen entspricht, und ist deshalb bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Sie fördert nicht die Erosion der bilateralen Beziehungen, sondern es geht im Gegenteil darum, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. Wenn Sie die Erosion oder gar den Wegfall gewisser bilateraler Beziehungen verhindern wollen, dann müssen Sie am 15. Mai Ja zur Frontex-Vorlage sagen. Denn wenn Sie das nicht tun, kappen Sie das Paket der Bilateralen II aufgrund der Guillotineklausel.
Ich bitte Sie, die Motion Burgherr 21.3884 anzunehmen.