preparatory:AB 296167
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-02
Wortprotokoll
Ich komme mit meiner Motion auf ein Thema zurück, über das wir heute bereits gesprochen haben, nämlich auf die Revision des Genossenschaftsrechts, das, wie wir bereits erörtert haben, aus den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts stammt. Das Genossenschaftsrecht ist damit nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Das zeigt sich insbesondere bei der Anzahl der Gründungsmitglieder für eine Genossenschaft, die in Artikel 831 des Obligationenrechts geregelt ist.
Start-ups, die eine immer grössere Bedeutung gewinnen, verzichten heute aufgrund der grossen bürokratischen Hürden auf die Rechtsform der Genossenschaft, auch Start-ups, die zum Ziel haben, nicht nur Kapital zu vergrössern, sondern auch eine positive gesellschaftliche Wirkung zu erreichen. Ich denke, es wäre im Interesse der Gesamtwirtschaft, wenn es auch unter den Start-ups mehr Genossenschaften gäbe, die einerseits dem Ziel dienen, sich gegenseitig selbst zu unterstützen - die der "gemeinsamen Selbsthilfe" dienen, wie es in Absatz 1 von Artikel 828 des Obligationenrechts heisst -, die aber eben auch eine Mission haben, um den gesellschaftlichen Nutzen zu vergrössern. [PAGE 99]
Nun ist es so, dass Kollege Guggisberg mit dem Postulat 21.3783, über das wir nachher abstimmen werden, anregt, eine Auslegeordnung zum Genossenschaftsrecht zu machen. Nun ist es, wie ich es Ihnen ebenfalls bereits ausgeführt habe, so, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen über die parlamentarische Initiative 21.479 beantragt, das Genossenschaftsrecht zu revidieren. Meine Motion würde sich in diese Arbeiten einordnen.
In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal, das Postulat Guggisberg abzulehnen, meine Motion zu unterstützen und damit die Arbeiten der Kommission für Rechtsfragen zu unterstützen.