AB 296491
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-03
Wortprotokoll
Eigentlich geht das Thema zurück auf die Bankenkrise 2008/09 und das Too-big-to-fail-Reglement, mit welchem die Banken verpflichtet wurden, sehr rasch zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen. Mit dem Instrument, das man damals schuf, ist das auch gelungen. Wenn man so will, hat das Instrument also durchaus eine erfolgreiche Vergangenheit. In diesem Zusammenhang wurde dann immer wieder gefordert, dieses Reglement nicht auf die Banken zu beschränken, sondern es auf die Konzernfinanzierung auszuweiten.
Das Anliegen war dann auch tatsächlich Bestandteil der USR[NB]III, damals haben Sie die Motion angenommen. Die Vorlage wurde noch von meiner Vorgängerin ausgearbeitet und ist hochkant gescheitert. Bei der Steuerreform und AHV-Finanzierung hat man dann darauf verzichtet, das Anliegen nochmals aufzunehmen. Schliesslich haben wir diese Frage noch einmal im Zusammenhang mit der Vorlage zur Reform der Verrechnungssteuer geprüft. Dort haben wir das Anliegen verworfen, weil wir gesagt haben, im Zusammenhang mit dem Beteiligungsabzug seien weitere Prüfungen vorzunehmen. Ich hoffe, dass das dann im Abstimmungskampf zur Verrechnungssteuerreform berücksichtigt wird, weil wir dort den Kritikern entgegengekommen sind und keine Salamitaktik gemacht haben, sondern diese Türe eben geschlossen haben. Das wäre also ein wichtiges Argument für unsere Seite und nicht für die Seite der Gegner. Bei der Verrechnungssteuervorlage haben wir also gesagt, dass die Zeit nicht reif ist, um das Anliegen in diesem Rahmen aufzugreifen.
Nun ist der Motionstext tatsächlich - da hat Herr Zanetti nicht unrecht - nicht wahnsinnig sorgfältig ausformuliert. Aber er ist nicht der einzige: Manchmal geht es sehr rasch, weil man ja nur drei Wochen Zeit hat, um die Motion einzureichen und Unterschriften zu sammeln. Dafür haben wir Verständnis.
Wenn wir uns das aber noch einmal vom Grundsatz her anschauen, dann ist es schon ein Thema, das man noch einmal überprüfen muss. Es ist nicht so, dass damit zwingend [PAGE 86] Steuerausfälle verbunden sind; ein Teil davon ist Refinanzierung, welche wieder in der Schweiz stattfindet. In diesem Bereich hat die Schweiz praktisch alles verloren. Wir machen noch weniger als die Hälfte der früheren Konzernfinanzierungen, weil solche Dinge nicht möglich sind. Dieses Geschäft findet heute in Luxemburg statt, wo sich somit auch die ganzen Arbeitsplätze usw. befinden. Es ist also nicht von vornherein ein Verlustgeschäft; man könnte es vielleicht auch so gestalten, dass es zu einem Gewinn für den Wirtschaftsstandort Schweiz wird. Das müssen wir noch einmal anschauen.
Der Bundesrat beantragt die Motion zur Annahme, und davon weiche ich eigentlich nicht ab. Grundsätzlich bleibt das Problem, aber wir werden es nicht unmittelbar in einer ersten Phase mit der OECD-Steuerreform behandeln können. Dafür ist es zu komplex. Als Problem ist es aber adressiert und muss irgendwo wieder aufgenommen werden. Ich kann Sie beruhigen: Wir würden Ihnen keine Vorlage unterbreiten, die nur zu Einkommensausfällen führt; in der Summe muss es ausgeglichen sein oder mehr einbringen. Diese Bedingung haben aber eigentlich alle Unternehmenssteuerreformen in der Vergangenheit erfüllt, sie haben immer zu Mehreinnahmen geführt. Hier haben wir eine unterschiedliche Auffassung, vermutlich auch Herr Zanetti, aber es lässt sich eben beweisen. Jede Unternehmenssteuerreform hat am Schluss zu Mehreinnahmen für den Wirtschaftsstandort geführt. So viel hierzu.
Der Motionstext ist tatsächlich nicht aktuell. Der Motionstext kann auch so nicht mehr umgesetzt werden, denn er bezieht sich auf einen anderen Gegenstand. Ich würde einfach signalisieren, dass die Problematik nach wie vor adressiert werden muss und wir uns gelegentlich damit auseinandersetzen. Im Rahmen der OECD-Steuerreform wird das nicht möglich sein. Ich gestatte mir dazu einige Bemerkungen.
Wir eröffnen nächste oder übernächste Woche die Vernehmlassung zur OECD-Steuerreform. Wir stehen hier unter grossem Zeitdruck, denn Sie wissen ja: 15 Prozent dürfen bezogen werden. Wenn wir nicht mit einer Vorlage bereit sind, um die betroffenen Firmen mit 15 Prozent zu besteuern, dann nimmt das einfach ein anderer Staat. Das bringt uns unter einen sehr grossen Zeitdruck. Unser Problem ist, dass wir zuerst eine Verfassungskompetenz brauchen, damit wir Unternehmen höher besteuern können. Es ist also für einmal eine Vorlage, die zu höheren Steuereinnahmen führen wird. Der erste Schritt, den wir machen, damit wir das überhaupt dürfen, ist diese Verfassungskompetenz. Damit Sie sich schon vorbereiten können: Vorgesehen ist eine Botschaft mit einer Verfassungskompetenz. Diese müssten Sie, so hoffen wir nach unserer Vorbesprechung, noch dieses Jahr verabschieden können, damit sie nächstes Jahr im Juni zur Abstimmung kommt. Denn nächstes Jahr ist Wahljahr, dann findet im Juni die letzte Volksabstimmung statt.
Wir müssen bereit sein, es spätestens auf den 1. Januar 2024 einzuführen. Die Kantone fordern bereits eine rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2023. Aber es gibt eine Verfassungsänderung, und direkt auf der Verfassungsänderung werden wir dann die Verordnung basieren. Wir werden also noch nicht bereit sein mit einem Gesetz, sondern machen es so wie damals bei der Mehrwertsteuer, dass wir die Verordnung dann direkt auf der Verfassung aufbauen. Das ist auch angezeigt, weil wir immer noch längst nicht alle Details der OECD-Steuerreform kennen. Das heisst, wir werden aufgrund der bekannten Details der OECD-Steuerreform eine Verordnung erlassen. Diese kann logischerweise nicht schon so komplizierte Fragen umfassen. Wir werden dann, sobald die Details der OECD-Steuerreform bekannt sind, mit den Gesetzesvorlagen beginnen. Diese stehen dann in einem normalen Kontext.
In dieser Frage stehen wir durch die internationalen Vorgaben unter hohem Zeitdruck. Es geht aber darum, das Steuersubstrat zu sichern. Wir sprechen doch, ich weiss es noch nicht genau, von 1 oder 2 Milliarden Franken Steuern mehr. Wir müssen bereit sein. Das bedingt, dass wir diese Verfassungsvorlage mit Ihnen zusammen noch in diesem Jahr behandeln können, damit sie für die Volksabstimmung im Juni 2023 bereit ist. Denn das Wahljahr lässt keinen anderen Termin zu.
Ich glaube, wir sind hier gut unterwegs. Es ist für einmal eine Vorlage, die zu mehr Steuern führt. Gestritten wird jetzt schon. Dabei geht es darum, wer was mit diesem Steuergeld machen kann. Es geht also nicht darum, dass es mehr gibt, sondern darum, wie man es verwendet; das einfach in diesem Zusammenhang.
Wir haben darauf hingewiesen, dass man das vielleicht mit der OECD-Steuerreform anschauen könnte. Das ist mindestens in einer ersten Phase nicht möglich. Da müssen wir uns auf den Kernbereich konzentrieren. Wenn es später eine erfolgreiche Vorlage wird, gehe ich davon aus, dass ihr auch Herr Zanetti zustimmen wird. In Bezug auf die Motion ist festzuhalten, dass sie tatsächlich nicht mehr aktuell ist. Das Thema bleibt aber aktuell, weil es einfach irgendwo einmal eine Lösung braucht.