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AB 296825

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Ich spreche zu unserer Minderheit, als Fraktionssprecherin aber auch gleich zu den anderen Anträgen.

Beim Antrag der Minderheit I (Mäder), von mir vertreten, geht es um die Frage, welche Vermittler und Vermittlerinnen [PAGE 202] genau von dieser Vorlage betroffen sein sollen. Die Mehrheit möchte vom Entwurf des Bundesrates abweichen und den Geltungsbereich auf externe Broker einschränken. Entsprechend sollen Artikel 19b Absatz 1 Buchstaben d und e KVAG und Artikel 31a Absatz 1 Buchstaben d und e VAG ergänzt werden. Wir bitten Sie, bei der Version des Bundesrates zu bleiben, sodass auch Vermittler und Vermittlerinnen, die direkt von Versicherern angestellt werden, betroffen sind.

Auslöser dieser Vorlage ist ja der Ärger der Bevölkerung über diese aggressiven Anrufe. Ich glaube kaum, dass sich die Bevölkerung dabei über das Anstellungsverhältnis der Anrufenden Gedanken macht. Der Anruf an sich ist nervend. Daher ist eine Differenzierung nicht im Sinne der Bevölkerung oder der Motion. Wir sind auch der Überzeugung, dass die Umsetzung bei internen Mitarbeitenden zu keinen wesentlichen Schwierigkeiten führen wird. Man wird sich ja kaum intern Qualitätsanforderungen verwehren, deren Einhaltung man von externen Mitarbeitenden fordert. Ich bitte Sie also, die Minderheit I (Mäder) zu unterstützen. Alles andere würde in der Bevölkerung Unverständnis auslösen.

Wir bitten Sie nun ebenfalls, die Minderheit II (Wasserfallen Flavia) zu unterstützen. Die Verwendung von sogenannten Lead-Käufen - das sind zum Beispiel Adressen, die an[NB]Wettbewerben gesammelt und anschliessend eingekauft werden -, soll ebenfalls geregelt respektive eingeschränkt werden können. Ohne diese Regelung ist zu befürchten, dass diese Lücke dann gezielt ausgenutzt werden kann.

In den anderen drei Punkten empfehlen wir Ihnen aber, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Für uns ist das Kräfteverhältnis zwischen Branche und Bundesrat in der Vorlage ausgewogen. Ja, es braucht Regelungen seitens Bundesrat. Wir sollten dabei aber zurückhaltend sein und nicht vermutete Probleme auf Vorrat mit Gesetzen lösen. Eine konstruktive Zusammenarbeit sieht anders aus. Es braucht daher die Minderheitsanträge Gysi Barbara und Prelicz-Huber nicht, im Gegenteil: Sie könnten sich als Bumerang erweisen.

Den Minderheitsantrag Hess Lorenz lehnen wir aus übergeordneten Überlegungen ab. Die Forderung sieht auf den ersten Blick verständlich aus, hat aber weitreichende Auswirkungen. Mit diesem Antrag würden wir in zweifacher Hinsicht einen Präzedenzfall schaffen. Zum einen würden wir das Legalitätsprinzip brechen, indem wir dem Bundesrat neue Kompetenzen im Bereich Konventionalstrafen zwischen Privaten gäben; zum andern würden wir bezüglich der Verhinderung von Doppelbestrafung das Strafrecht plötzlich subsidiär den Konventionalstrafen der Privaten unterordnen. Beides wären weitreichende Entscheide, die wir hier so nicht fällen müssen und auch nicht fällen sollten.