de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-03-07
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-07
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu den Minderheitsanträgen Gysi Barbara, Prelicz-Huber und Wasserfallen Flavia. Ich bitte Sie, diese abzulehnen und stattdessen der Mehrheit zu folgen.
All die Fragen, die in diesen Minderheitsanträgen aufgeworfen werden, sind klassische Beispiele für das, was wir im dispositiven Recht, also nicht im zwingenden Recht, lösen sollten. Die Frage ist eben, wie wir die Problematik ideologisch gesehen angehen: mit dem Gedanken der Vernunft und der Eigenverantwortung oder mit dem Gedanken der staatlichen Obrigkeit.
Wir haben im konkreten Fall das Beispiel, dass die Versicherer eine Vereinbarung in ihrem eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden abschliessen können. Sie können sie dann als allgemeinverbindlich erklären lassen, wenn wir dieses Gesetz verabschieden; dies ist das Ziel dieser Regelung. Es ist kontraproduktiv, eine obrigkeitlich aufgezwungene Regelung gemäss den Minderheiten einzuführen, die die Versicherer zu irgendeinem Vertrag zwingt, dessen Inhalt in diesen Bestimmungen gar nicht definiert wird. Es ist doch Sache der Wirtschaft bzw. der Akteure, eine Vereinbarung zu treffen und den Interessen der verschiedenen Kassen und der Konsumenten, sprich der Kunden, Rechnung zu tragen. In diesem Gesetz soll die Grundlage dafür geschaffen [PAGE 205] werden, dass sich alle daran halten. Die Vereinbarung kann nicht von oben verordnet werden, sie muss von den Versicherern kommen. Deshalb ist der Weg des dispositiven Rechts der richtige.
Zur Beschränkung des Geltungsbereichs auf die externen Vermittler: Hier geht es eben um die Unterscheidung zwischen internen und externen Mitarbeitenden und zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlern. Wir haben das Thema in den Anhörungen der Kommission explizit und ausführlich angesprochen. Die betroffenen Akteure haben uns aufgezeigt, wo in dieser Frage der internen und externen Vermittler die konkreten, praktischen Umsetzungsprobleme stecken. Wir setzen auf die Lösung, dass das, was wir hier bestimmen, praktisch umgesetzt werden kann. Diesen Ansatz haben wir auch in der Mehrheitsfassung der Gesetzesvorlage aufgenommen und umgesetzt. Ich bitte Sie, die Anliegen der betroffenen Akteure und derjenigen, die das Gesetz umsetzen, die es leben müssen, zu berücksichtigen und deshalb der Mehrheit zu folgen.
Bei der Minderheit Hess Lorenz geht es um die Frage der Sanktionierung. Die Branchenvereinbarung sieht einen umfangreichen Sanktionierungsmechanismus im Sinne der Selbstregulierung vor. Verstösse können entsprechend sanktioniert werden. Es hat sich in der Praxis bewährt, dass für die Sanktionierung eine Aufsichtskommission zuständig ist, die speziell für die Vereinbarung ins Leben gerufen wurde. Sie beurteilt die konkreten Fälle und macht im Fall von Übertretungen auch entsprechende Anzeigen. Sie hat schon diverse Konventionalstrafen beschlossen. Damit das weiterhin greifen kann, soll der Selbstregulierung eine Chance gegeben werden. Entsprechend sollen die gesetzlichen Grundlagen dazu im KVAG geschaffen werden.
Am Beispiel der Gesamtarbeitsverträge zeigt sich, dass Sanktionen verbindlich erklärt werden können. Deshalb stimmen wir der Ergänzung, wie sie die Minderheit Hess Lorenz beantragt, zu.