Studer Lilian · Nationalrat · 2022-03-08
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08
Wortprotokoll
Einige von uns sind sichtlich erstaunt über diese Vorlage. Es geht um eine französischsprachige Schule, die der Bund mitfinanziert.
Die kantonale französischsprachige Schule in Bern - kurz ECLF genannt - verbindet ein langer gemeinsamer Weg mit dem Bund. Die von der "Société des amis de l'école de langue française" gegründete Privatschule nahm 1944 ihren Betrieb auf, um unter anderem Kindern von Bundesangestellten den Schulunterricht in französischer Sprache in Bern zu ermöglichen. Zu Beginn hatte sie mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Sie erhielt damals freiwillige[NB]Beiträge[NB]von[NB]Gemeinden und Unternehmen aus der Westschweiz.
Bei Gemeinden, Kanton und Bund standen damals mehrere Gedanken im Raum. Aufgrund diverser Gründe wurde dann eine private Stiftung gegründet. Diese Lösung sollte es sowohl dem Bund als auch dem Kanton und der Stadt ermöglichen, ideale Rahmenbedingungen zu schaffen, um französischsprachigen Angestellten die Niederlassung in Bern zu ermöglichen. Da somit ein geeignetes Schulangebot für Kinder von französischsprachigen Angestellten in Bern vorhanden war, ergriff der Bund die Gelegenheit und beschloss, diese private Stiftung direkt zu unterstützen. Aus diesem Grund beteiligt sich der Bund seit 1960 in Form eines jährlichen Beitrags an den Betriebskosten der französischsprachigen Schule in Bern.
Seit 1979 ist die Schule eine kantonale Schule, also nicht mehr privat aufgestellt. Somit wurde die Schule bezüglich Lehrplan, Lehrpersonal, Aufnahme- und Übertrittsregelungen den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Bern unterstellt. Die Schule ist eine Ausnahme im Schweizer wie auch im Berner Schulsystem.
Der Anteil an Schülerinnen und Schülern, deren Eltern beim Bund oder bei einer Organisation im Interesse des Bundes arbeiten, lag bis anhin zwischen 46 und 58,6 Prozent. Heute sind 367 Schülerinnen und Schüler an dieser Schule angemeldet. Die allgemeine Schülerzahl stieg mit den Jahren. Der Bund verpflichtete sich, ab 1981/82 einen jährlichen Beitrag von 25 Prozent der Betriebskosten zu leisten.
Warum besteht Handlungsbedarf? Das heutige Gesetz stimmt nicht mehr mit den geltenden subventionsrechtlichen Vorschriften überein, gemäss denen Höchstsätze und Kreditvorbehalte vorzusehen sind. Für den Bund birgt das Gesetz finanzielle Risiken, zudem stützt es sich auf einen Artikel der alten Bundesverfassung vom 29. Mai 1874. Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Übereinstimmung mit den heutigen Vorgaben gewährleistet werden. Weiter möchte sich der Bund mit der Revision noch klarer als Arbeitgeber positionieren, der eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und in der Bundesstadt fördert. [PAGE 228]
Der Gesetzentwurf legt sowohl eine maximale Höhe der Beiträge wie auch ihre Bemessung fest. So sollten die Beiträge des Bundes höchstens 25 Prozent der gesamten anrechenbaren Betriebskosten der ECLF decken. Der jährliche Beitrag wird anhand des Durchschnitts der anrechenbaren Betriebskosten der vorangehenden Rechnungsjahre berechnet. Auch muss der Kanton Bern dem Bund laut Gesetzesrevision jeweils im Februar die Finanzplanung der ECLF des laufenden und der folgenden drei Jahre vorlegen, was die Planbarkeit der Kosten verbessert. Unter sonst gleichen Bedingungen dürfte der Bundesbeitrag künftig 1,3 Millionen Franken pro Jahr betragen und sich im Rahmen der in den letzten Jahren ausgerichteten Beiträge bewegen. Ausserdem sind die Betriebskosten umfassend definiert und schliessen jede Beteiligung an eventuellen Baukosten aus.
In der WBK-N - ich komme langsam zum Schluss - wurden diverse Ergänzungsfragen gestellt, wie z. B., ob die Schule allen offenstünde. Dem ist nicht so, festgelegt ist das in einer kantonalen Verordnung. Vorrang haben Kinder von Bundes- und Kantonsangestellten oder von Angestellten von Organisationen, mit denen eine wichtige Zusammenarbeit besteht, wie z. B. Kinder von Botschaftsvertretern oder von Mitarbeitenden von Generalsekretariaten interkantonaler Konferenzen. Klar wurde auch, dass es beim Status quo bliebe, wenn man auf die Vorlage nicht eintreten würde. Eintreten wurde somit ohne Gegenstimme beschlossen, bei der Gesamtabstimmung in der WBK-N resultierten 17 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen.