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AB 297511

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-09

Wortprotokoll

Mit grossem Interesse habe ich den Bericht der GPK-N "Covid-19-Pandemie: Beschaffung von Schutzmasken" vom 18. Februar 2022 gelesen. Wie für die GPK-N ist es auch für mich wichtig, festzuhalten, dass unter erschwerten Bedingungen Fehler passieren können. Gerade auch deswegen muss es in unserem Interesse liegen, die fehlende Transparenz in Bezug auf die Maskenbeschaffung durch die Armeeapotheke zu eliminieren. Gemäss Bericht war es selbst für die Kommission schwierig, an die nötigen Informationen zu gelangen. Die laufenden Strafuntersuchungen werden vermutlich noch weitere offene Fragen klären. Gegen Personen im VBS laufen notabene Strafuntersuchungen bei der Bundesanwaltschaft. Von diesen Untersuchungen erhofft sich die GPK-N ja offenbar eine verbesserte Transparenz.

Es ist korrekt, die Armeeapotheke ist seit dem 5. Mai 2011 ISO-zertifiziert. Dieser Standard lege die Anforderungen fest, um eine Organisation zu befähigen, Medizinprodukte und zugehörige Dienstleistungen im Rahmen der geltenden Vorschriften bereitzustellen, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Das Zertifikat müsse regelmässig erneuert werden. Das Überwachungsaudit im März 2021 sei erfolgreich verlaufen, schreibt das VBS. Ist es nicht so, dass am Ende dieses Audits eine ganze Reihe von Auflagen zur Behebung von Mängeln festgehalten ist, die innert Frist behoben werden müssen, und dass ohne deren Behebung das Zertifikat eventuell nicht erneuert werden kann? Erst das ebenfalls erwähnte Rezertifizierungs-Audit, das, glaube ich, im Verlaufe dieses Monats stattfinden wird, wird zeigen, ob die Auflagen doch erfüllt werden können.

"Das VBS hat die Erarbeitung einer Vision und Strategie für die Armeeapotheke an die Hand genommen", steht geschrieben. Man muss sich die Frage stellen, wer konkret sich damit befasst. Ist es wiederum eine interne Gruppe? Wie weit ist diese Arbeit gediehen? Bis wann werden konkrete Resultate vorliegen? Durch wen werden Letztere beurteilt, und wie wird das weitere Vorgehen festgelegt? Das sind Fragen, die man eben auch stellen muss.

Ich denke, hier läuft es nicht gut. Die GPK stellt fest, dass die Schweiz ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet war, dass der Bundesrat und das VBS es bei der Auftragserteilung an die Armeeapotheke versäumt hatten, dieser dafür zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das VBS und die Armeeapotheke haben es zudem bisher nicht geschafft, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen.

Weiter, so die GPK, "gestaltete es sich als schwierig, klare Auskünfte zu den Prozessen, Abläufen und Schwierigkeiten in der Armeeapotheke zu erhalten". Etwas zynisch kann ich sagen: Ungeachtet dessen, ob Sie das Postulat ablehnen oder annehmen, werden die vielen offenen Fragen so oder so beantwortet werden, sei dies durch die laufenden Rechtsverfahren, sei dies durch die Forderung der GPK, der Bundesrat möge bis am 18. Mai 2022 zu den Ausführungen und Forderungen Stellung nehmen, oder sei dies durch weitere Medienrecherchen und Vorstösse aus dem Parlament. Ich bin der Meinung, das sollte koordiniert und mit einem Bericht getan werden.

Darum bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.