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AB 297518

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-09

Wortprotokoll

Wir haben am 10. und 11. Januar sowie am 31. Januar und am 1. Februar dieses Jahres das Strassenverkehrsgesetz diskutiert. Eintreten ist unbestritten, und wir werden die Beratung in drei Blöcken durchführen. In einem ersten Block sind umweltfreundliche Technologien und automatisiertes Fahren das Thema, in einem zweiten die Anpassungen bei Via sicura und in einem dritten weitere Änderungen.

Die Ziele der Vorlage sind eigentlich simpel und klar, und sie teilen sich quasi nach diesen Blöcken auf. In einem ersten Schritt geht es um das Fördern umweltfreundlicher Technologien, in einem zweiten um das Regeln des zukünftig möglichen automatisierten Fahrens und im dritten um die schon lange geforderten Anpassungen im Bereich von Via sicura.

Warum wurde diese Gesetzesvorlage notwendig? Zum einen ist es in unserem Interesse - und das hat die Kommission explizit unterstützt -, dass umweltfreundliche Technologien in der Mobilität unterstützt werden. Mobilität soll nicht verboten werden, Mobilität soll höchstens gewandelt werden. Wir müssen die Chancen, die sich uns bieten, nutzen. Zum andern braucht es immer wieder eine Überprüfung der Verkehrssicherheit. Auch diesem Aspekt hat sich die Kommission im Detail gewidmet. Bei einem spezifischen Thema, nämlich demjenigen der Velohelmpflicht, hat sich die Kommission - ich werde bei der Beratung nach Blöcken noch dazu kommen - aber klar dahingehend geäussert, dass manchmal Eigenverantwortung sinnvoller ist, als wenn man alles reglementiert. Gerne werde ich hierzu später Ausführungen machen.

Zu guter Letzt war die Kommission der Überzeugung, dass es Rechtssicherheit braucht, gerade im Bereich von Via sicura. Die Reaktionen auf Via sicura haben klar gezeigt, dass man damit übers Ziel hinausgeschossen ist. Das anerkennt die Kommission. Sie setzt daher die Vorschläge, die der Bundesrat macht, um, wobei sie teilweise auf die ursprüngliche Vorlage, die in die Vernehmlassung geschickt worden ist, zurückkommt. Es geht dabei darum, die Fehlanreize abzuschaffen, die durch Via sicura geschaffen worden sind.

Nicht jeder, der zu schnell fährt, ist ein Raser. Nicht jeder, der eine Verkehrsregel nicht einhält, macht dies wirklich bewusst, sodass er dermassen massiv bestraft werden sollte. Meine Vorrednerin, Frau Piller Carrard, hat es gesagt: Wir wollen nicht die Maximalstrafen senken, im Gegenteil. Wir wollen vielmehr einerseits den Richtern - da haben wir bereits im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung erste Schritte gemacht - und andererseits den Behörden, die über Führerausweisentzüge zu urteilen haben, einen Ermessensspielraum geben. Sie sollen überprüfen können, was im konkreten Fall angemessen ist. Es geht also nicht um den Abbau von Verkehrssicherheit, sondern um eine angemessene Bestrafung derjenigen, die sich falsch verhalten haben. [PAGE 289]

Fördern wir die umweltfreundlichen Technologien, regeln wir das automatisierte Fahren, schaffen wir hier Rechtssicherheit, und passen wir zu guter Letzt an, was in Via sicura anzupassen ist!

Ein wesentlicher Bestandteil betrifft aus Sicht der Kommission die Blaulichtorganisationen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse aus diesem Rat regen dort Regelungen an. Der Bundesrat hat das aufgenommen und unterbreitet uns entsprechende Anpassungen. Gerade die Blaulichtorganisationen sollten nicht unnötigerweise dermassen bestraft werden.

Wie einleitend gesagt, ist das Eintreten nicht bestritten. Ich werde mich anschliessend, im Rahmen der Detailberatung, im Namen der Kommission zu den einzelnen Artikeln äussern.