Wobmann Walter · Nationalrat · 2022-03-09
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-09
Wortprotokoll
Ich hoffe, meine Stimme hält noch durch, sie wird immer schlechter - gut, probieren wir's.
Ich habe in Block 3 drei Minderheitsanträge mit dem eigentlich gleichen Ziel gestellt. Die Minderheitsanträge betreffen Artikel 99a Absatz 3, Artikel 106 Absatz 2bis und Artikel 106a Absätze 1 bis 4. Bei allen drei Anträgen geht es darum, dass die zuständige Kommission konsultiert werden und entsprechend auch ein Mitspracherecht haben soll, also schlussendlich nicht nur der Bundesrat entscheidend ist. Ich bitte Sie, diesen drei Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Dann spreche ich als Fraktionssprecher der SVP zu Block 3:
Bei Artikel 16 Absatz 6 unterstützen wir die Minderheit Bregy, die vorsieht, dass bei einer ersten Widerhandlung eine Verwarnung ausgesprochen werden soll und es nicht gleich zu einem Ausweisentzug kommen soll.
Bei Artikel 35 Absätze 3bis und 4bis sind wir für die Mehrheit und lehnen die abstrusen Vorschriften und Verbote beim Überholen von Fahrrädern ab.
Bei Artikel 52 - meinem Lieblingsartikel - stimmen wir ebenfalls mit der Mehrheit und begrüssen natürlich die Aufhebung des weltweit einzigen Verbots von Rundstreckenrennen und die Übertragung der damit verbundenen Bewilligungskompetenzen an die Kantone. Dieses Verbot wurde bekanntlich als Folge des schweren Unfalls in Le Mans 1955 erlassen. Seither hat sich die Sicherheit entschieden verbessert. Die Zuschauer sind heute sicher, die Fahrer sind ganz anders ausgerüstet, die Fahrzeuge auch. Es ist ein Riesenunterschied zu jener Zeit - man kann das überhaupt nicht mehr vergleichen.
Schliesslich kommt das Verbot eigentlich einer Diskriminierung einer ganzen Sportart gleich. Unser Land hatte immer und hat heute noch viele erfolgreiche Auto- und Motorradsportler. Aber die Profirennfahrer sind wegen des Verbots von Rundstreckenrennen eigentlich mit einem Berufsverbot belegt, was auch gegen unsere Verfassung verstösst.
Zudem werden im Rennsport sehr viele neue Technologien entwickelt und getestet, so ganz aktuell beim Antrieb, beim Elektro-, Hybrid- und Wasserstoffantrieb, und bei Fahrzeugen mit synthetischem Treibstoff. Bei der Motorrad-Weltmeisterschaft werden wir auf synthetischen Treibstoff umstellen; wir sind zurzeit am Testen. Das wird auf 2024 kommen. Mit dieser Umstellung ist übrigens der Umweltschutz auch bei uns gewährleistet.
Die vorliegende Änderung bei Artikel 52 verlangt ja nur die Aufhebung des völlig überholten Verbots von Rundstreckenrennen. Allfällige Bewilligungen für Projekte und Veranstaltungen müssen nachher von den Kantonen vorgenommen werden, so, wie das heute bei allen anderen Sportarten auch der Fall ist, auch beim übrigen Motorsport, sei das bei Motocross-Veranstaltungen, sei das bei Bergrennen usw. Das läuft so bei den Kantonen und funktioniert ja auch in diesem Sinne.
Aus sportlicher, wirtschaftlicher, technologischer, ökologischer Sicht, aber auch aus Sicht der Verkehrssicherheit muss dieses weltweit einzige Verbot von Rundstreckenrennen nun also abgeschafft werden. Ich habe bewusst auch "Verkehrssicherheit" gesagt: Wir haben heute sehr viel von Rasern geredet. Es gibt Leute, die fahren schnell, die wollen ihre Fahrzeuge austesten. Da ist es sicherer, wenn das abgeschirmt, abgesichert auf der Rennstrecke passiert, als wenn es im Strassenverkehr geschieht; ich denke, da sind wir uns auch alle einig.
Zum Schluss noch zu Artikel 98a Absatz 3: Da sind wir dafür, dass vor Polizeikontrollen gewarnt werden darf, und wir stimmen somit dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu.