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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2022-03-09

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-09

Wortprotokoll

Es gibt hier in diesem Block verschiedene Minderheiten.

Bei der Minderheit Bregy zu Artikel 16 Absatz 6 vertritt die Mehrheit die Position, dass nach einer schweren Widerhandlung der Führerausweis immer entzogen werden soll. Die Minderheit will, dass der Richter respektive die Behörde auf einen Führerausweisentzug verzichten kann, sofern keine Vorstrafen vorliegen.

Bei Artikel 35 Absatz 3bis und Absatz 4bis geht es um Abstände und das Fahren im Kreisverkehr. Die Minderheit Aebischer Matthias will, dass man zu Velos 1,5 Meter Abstand hält. Gleichzeitig will sie, dass man Velos im Kreisverkehr nicht überholen darf. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet den Abstand von 1,5 Metern zu Velofahrern als nicht praktikabel. Gleichzeitig ist es bereits heute so, dass Velofahrer dazu angehalten sind, im Kreisel in der Mitte der Spur zu fahren, sodass sie nicht überholt werden können. Die Kommission erachtet beide Formulierungen als nicht notwendig.

In Artikel 43 Absatz 2bis geht es um die Möglichkeit, in Städten Zweiräder auf Trottoirs abstellen zu können, wenn für Fussgänger 1,5 Meter Platz bleiben. Diese Möglichkeit ist insbesondere in dicht besiedelten Gebieten von grösster Bedeutung. Das ist die Meinung der Mehrheit der Kommission. Die Minderheit erachtet es als eine zusätzliche Parkierungsmöglichkeit und lehnt daher den Mehrheitsantrag ab.

Bei Artikel 52 Absätze 1 und 2 geht es um die Frage von Rundstreckenrennen. Die Minderheit I (Töngi) will Rundstreckenrennen zumindest zulassen, wenn es sich um E-Autos handelt. Die Minderheit II (Pasquier) will auch weiterhin Rundstreckenrennen in der Schweiz verbieten. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist aber der Meinung, dass man die Möglichkeit, Rundstreckenrennen durchzuführen, schaffen soll. Es gibt keinen Grund, ein Verbot ins Gesetz zu schreiben, das so nicht mehr zweckmässig und sinnvoll ist.

Bei Artikel 98a Absatz 3 will die Mehrheit Ihrer Kommission, dass es nicht mehr strafbar ist, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Verkehrskontrolle warnt - das typische Blinken mit dem Auto oder wenn im Radio beispielsweise gesagt wird: Achtung, zwischen Bern und Thun wird geblitzt. Der Antrag hat einen ganz einfachen Grund: Im nahen Ausland wurde gezeigt, dass dies durchaus präventiv und temposenkend wirken kann. Schlussendlich geht es der Mehrheit der Kommission nicht darum, möglichst viele Bussen auszusprechen, sondern die Verkehrssicherheit zu verstärken. Die Minderheit Töngi lehnt die Wiedereinführung dieser Möglichkeiten ab.

Zu guter Letzt haben wir in Artikel 99a Absatz 3, Artikel 106 Absatz 2bis, Artikel 106a Absätze 1 bis 4 die Minderheiten Wobmann. Diese wollen gewisse Themen jeweils dem Parlament vorlegen. Die Frau Bundesrätin hat es bereits gesagt: Im Parlamentsgesetz ist bereits klar geregelt, was dem Parlament vorzulegen ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass es hier nicht eine zusätzliche Regelung braucht.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.