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Landolt Martin · Nationalrat · 2022-03-10

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-10

Wortprotokoll

Wir haben in diesem Geschäft noch eine einzige Differenz, und zwar bei Artikel 51a Absatz 3, der die Bestimmungen über das Nachlassverfahren regelt. Es ist eine Differenz, die de facto eigentlich keine mehr ist. Sie erinnern sich: Beim letzten Mal haben Sie einem Einzelantrag Markwalder zugestimmt, der dieses Anliegen aufgenommen hat. Sie haben diesen Antrag bewusst unterstützt, damit der Ständerat und die Verwaltung das Anliegen einer näheren Prüfung unterziehen können. Der Ständerat hat dies gemacht. Er hat den entsprechenden Artikel noch einmal präzisiert und ihm dann, in der heute vorliegenden Version, einstimmig zugestimmt.

Zuhanden der Redaktionskommission gibt es einzig noch zu vermerken, dass der analoge Artikel 25 Absatz 3 des Bankengesetzes in der Koordinationsbestimmung beim Geschäft 20.059 in gleichem Sinne, wie soeben zu diesem VAG-Artikel ausgeführt, an die OR-Regelung gemäss Aktienrechtsrevision angepasst werden sollte.

Ansonsten empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und damit die letzte Differenz in dieser Vorlage zu bereinigen.

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