Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2022-03-10
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-10
Wortprotokoll
Der Ständerat hat als Zweitrat den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 beraten. Er hat sich allen Beschlüssen angeschlossen, die wir vorher gefasst hatten. Aus der ersten Lesung bestehen keine Differenzen mehr. Zusätzlich hat er aber auf Antrag seiner Finanzkommission beschlossen, für die Beschaffung von Medikamenten 100 Millionen Franken mehr im Nachtrag einzustellen. Damit hat er eine Differenz geschaffen, die Ihre Finanzkommission am 7. März in einer ausserordentlichen Sitzung beraten hat.
Unserer Finanzkommission standen für diese Beratung keine Unterlagen der Verwaltung und des Bundesrates zur Verfügung. Die Diskussion basierte ausschliesslich auf Protokollauszügen der FK-S und auf dem provisorischen Amtlichen Bulletin der Ständeratsdebatte. Ergänzend kamen die mündlichen Aussagen des Vorstehers des Finanzdepartementes und der anwesenden Vertreter von BAG und VBS dazu.
Der Betrag setzt sich aus folgenden Summen zusammen, Sie kennen das: 25 Millionen Franken für Medikamente, welche für Personen bestimmt sind, die nicht mit den ordentlichen Impfstoffen geimpft werden können, und 75 Millionen Franken für die Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen. Die 25 Millionen Franken für ambulante Therapien, welche beim BAG eingestellt sind, werden als ordentliche Kredite verbucht; die anderen 75 Millionen Franken für Sanitätsmaterial, die bei der Armeeapotheke und folglich, wie auf der Fahne dargestellt, beim VBS eingestellt sind, werden ausserordentlich verbucht.
Zusätzlich zu den Nachträgen finden Sie auf Seite A2 der Fahne nochmals die gleichen Beträge für die analogen Verpflichtungskredite. Eine Ausnahme ist der Betrag für die Impfstoffe. Hier wird nochmals um 25 Millionen Franken aufgestockt, welche für das Jahr 2023 vorgesehen sind.
In der Diskussion wurde von allen Fraktionen das Vorgehen des Ständerates bei dieser Aufstockung in der Höhe von 100 Millionen Franken bemängelt. Mit diesem Beschluss wurden Bundesrat und Verwaltung umgangen. Inhaltlich wurden die Beträge nicht grundsätzlich infrage gestellt.
Eine Minderheit Ihrer Finanzkommission ist der Meinung, dass man dem Beschluss des Ständerates folgen könne, da einerseits die Beträge inhaltlich begründet seien und da andererseits aus prozessökonomischen Gründen keine Differenz zum Ständerat geschaffen werden sollte.
Die Mehrheit kam zum Schluss, dass die Finanzkommission aufgrund der fehlenden Unterlagen von Regierung und Verwaltung sowie aufgrund des zu knappen Zeitbudgets ihre Aufgabe nicht genügend wahrnehmen konnte. Da nach Aussagen des Bundesrates und der Verwaltung keine Dringlichkeit besteht und dieser Nachtrag zeitgerecht in der Sommersession traktandiert werden kann, beantragt Ihnen die Mehrheit, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und auf diese Aufstockung im Nachtrag Ia zu verzichten.
Noch eine Bemerkung zur Debatte, die jetzt gerade stattgefunden hat: Wenn man ein Geschäft gut vorbereitet und wenn man Zeit hat, dann ist meistens alles geklärt, und es gibt keine Fragen. Sie haben mitbekommen, wie viele Fragen gestellt wurden. Das ist ein deutlicher Hinweis, dass die Finanzkommission nicht die Möglichkeit hatte, dieses Geschäft richtig und seriös vorzuberaten. Es wurde auch die Aussage gemacht, man würde hier auf dem Buckel von vulnerablen Personen formalistische Entscheide treffen. Dem kann ich widersprechen. Es wurden, das wurde auch gesagt, bereits Mittel eingestellt. Es besteht keine Dringlichkeit. Es wird niemand zu Schaden kommen, wenn Sie der Mehrheit der Finanzkommission folgen und jetzt nicht ohne Not von der Vorgehensweise, die hier in unserem Parlament und bei unserer Arbeit üblich ist, abweichen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.