Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-03-10
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat vorgesehen, Ihnen diese 100 Millionen Franken im ordentlichen Nachtrag zusammen mit der Rechnung im Juni zu unterbreiten, weil dort noch weitere Nachtragskredite im Impfbereich sowie eine Aufstockung des Budgets 2023 vorgesehen, vom Bundesrat aber noch nicht beschlossen sind. Der Bundesrat muss zuerst noch eine Impfstrategie verabschieden, damit wir Ihnen dann auch aufzeigen können, weshalb welche Impfstoffe gekauft werden sollen und wie sie eingesetzt werden können. Diese 100 Millionen wären dann also ein Bestandteil dieser Gesamtschau.
Nun nahm jedoch der Ständerat diese Positionen letzte Woche bereits in diesen Nachtrag auf, noch bevor der Bundesrat entschieden hatte. Inzwischen hat der Bundesrat nun entschieden: Aus unserer Sicht ist klar, dass wir Ihnen diese 100 Millionen Franken beantragen werden. Sie haben nun zu entscheiden, ob Sie diese schon bewilligen oder ob Sie zuwarten wollen, bis Sie im Juni eine Gesamtbotschaft mit dem ordentlichen Nachtrag haben.
Um kurz zu skizzieren, um was es hier geht: Wir beantragen Ihnen 25 Millionen Franken für Personen mit erhöhtem Risiko, die nicht geimpft werden können; wir sprechen von etwa 10[NB]000 Personen in der Schweiz. Diese Arzneimittel sollen beschafft werden, damit eben für diese nicht impfbaren Personen entsprechende Medikamente zur Verfügung stehen. Es ist ein prophylaktischer Entscheid, damit wir diese Arzneimittel kaufen können. Diese 25 Millionen sind nicht bestritten. Es wäre vielleicht gut, wenn wir den Kredit schon hätten, aber zeitlich reicht es durchaus, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und den Kredit im Juni bewilligen.
Dann geht es um 75 Millionen Franken für Arzneimittel, die im VBS eingekauft werden müssen, weil verschiedene Lieferanten einen Staat als Abnehmer wollen. Ein Teil dieser Arzneimittel dürfte dann auch weiterverrechnet werden, wenn sie über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden können. Aber der Bund müsste sie jetzt einmal einkaufen.
Um was geht es bei diesen 75 Millionen Franken? Geplant ist ein Vertrag mit Pfizer über 10 Millionen Franken für das bereits empfohlene Medikament Paxlovid. Dieses könnte kurzfristig geliefert werden. Es kann oral verabreicht und von Patienten zuhause eingenommen werden; damit kann ein Spitalaufenthalt allenfalls verhindert werden. Das Medikament wird im Laufe dieses Jahres bewilligt. Bei diesem Kredit würde ohne Weiteres auch ein Entscheid im Juni reichen.
Dann geht es bei diesen 75 Millionen Franken um einen Vertrag über 55 Millionen Franken mit Novartis für das Medikament Ensovibep. Das ist ein Medikament, bei dem die Beurteilung durch die Experten noch nicht abgeschlossen ist. Der Bund hat hier einen Reservationsvertrag mit Kaufoption abgeschlossen. Sollte das Medikament im Laufe dieses Jahres eingeführt werden, dann könnte der Bund grössere Mengen zu einem günstigen Preis erwerben. Es ist eine Reservation bei Novartis, das Medikament ist in Prüfung, und diese 55 Millionen Franken beziehen sich auf eine Kaufoption.
Diese 75 Millionen Franken beinhalten auch noch eine Reserve von 10 Millionen Franken für allfällige weitere Medikamente.
So viel zu diesen 75 Millionen Franken, die wir Ihnen mit der ordentlichen Botschaft zum Nachtrag II zur Entscheidung vorlegen werden. Wenn Sie das heute entscheiden, geht das für uns auch, denn aus Sicht des Bundesrates sind die [PAGE 320] Bedingungen klar. Sie haben zu entscheiden, inwieweit Sie sich noch mit Details befassen wollen.
Dann geht es um den Verpflichtungskredit. Der soll für 2023 um weitere 25 Millionen Franken aufgestockt werden. Für das Jahr 2023 würden Sie jetzt diese Verpflichtung bewilligen, damit allenfalls auch noch neue Medikamente beschafft werden könnten.
Der Bundesrat hat diese 100 Millionen Franken diskutiert und bewilligt. Sie haben zu entscheiden, ob Sie dem Ständerat folgen und den Nachtrag heute bewilligen oder ob Sie dem nicht zustimmen. Dann kommt es zusammen mit der Rechnung im Juni, im ordentlichen Nachtrag II mit der üblichen Botschaft. Beides ist aus unserer Sicht möglich.