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Frick Bruno · Ständerat · 2002-12-02

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

In Absatz 4bis geht es lediglich um Begriffe. Der Ständerat hat die Aufzählung exemplarisch, aber nicht abschliessend formuliert. Er hat sie schlank gehalten. Er hat nur den ersten Teil für die Umschreibung einer Benachteiligung in der Aus- und Weiterbildung aufgenommen. Der Nationalrat hat nun Litera b ins Gesetz aufgenommen und als Beispiel eine weitere [PAGE 1071] Benachteiligung aufgeführt, nämlich die Benachteiligung durch die Dauer und Ausgestaltung des Bildungsangebotes sowie durch Prüfungen, falls sie den spezifischen Bedürfnissen Behinderter nicht angepasst sind.

Wir stimmen dieser Ergänzung des Nationalrates zu, verweisen aber klar darauf hin, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip gemäss Artikel 8 auch hier uneingeschränkt anzuwenden ist. Eine strikte Anwendung von Litera b ohne Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips könnte dazu führen, dass ganze Bildungsgänge nicht mehr möglich sind. Doch Artikel 8 verlangt eben, dass Massnahmen in einem gesunden Verhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand stehen müssen. Dem wollen wir auch später in der Anwendung Nachachtung verschaffen; es darf keine Schule, kein Kurs faktisch durch eine zu strenge, nicht verhältnismässige Anwendung dieser Bestimmungen verunmöglicht werden.

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