Grüter Franz · Nationalrat · 2022-03-10
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-10
Wortprotokoll
Herzlich willkommen, geschätzte Schulklasse der Kantonsschule Beromünster; das ist meine Nachbargemeinde.
Die Motion, die ich eingereicht habe, will, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Entscheidungshoheit der Bundesversammlung während der Dauer einer Schweizer Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat - darüber haben wir ja jetzt heute Morgen nochmals entschieden - im Vorfeld jeder möglichen Anwendung des Kapitels VII der UNO-Charta durch den UNO-Sicherheitsrat sicherzustellen. Ich möchte also, dass die Bundesversammlung, wenn über Krieg und Frieden entschieden wird, ebenfalls mitentscheiden kann.
Im Bericht des Bundesrates vom 11. September 2020 in Erfüllung des Postulates 19.3967 unterstreicht der Bundesrat die überragende Bedeutung des Kapitels VII der UNO-Charta. Gemäss diesem können zur Friedenssicherung als letztes Mittel auch Sanktionen und militärische Durchsetzungsmassnahmen vorgesehen werden. Aktuell bestehen vierzehn Sanktionsregimes des UNO-Sicherheitsrates. Der UNO-Sicherheitsrat hat während seines Bestehens bisher in drei Fällen von militärischen Durchsetzungsmassnahmen Gebrauch gemacht: im Korea-Krieg 1950 bis 1953, im Golfkrieg 1990/91 und in Libyen 2011.
Solche das Kapitel VII betreffende Entscheide werden selten getroffen, können aber während der geplanten Schweizer Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat in den Jahren 2023/24 nicht ausgeschlossen werden. Die Aussagen, die ich vor wenigen Monaten in meinem Vorstoss gemacht habe, sind leider konkret geworden. Dass solche Entscheidungen in der Zeit, in der wir im UNO-Sicherheitsrat Einsitz haben, gefällt werden müssen, ist nicht unwahrscheinlich.
Die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat trifft die Schweizer Neutralität elementar. Wir reden hier von einer unserer wichtigsten Staatssäulen. Unsere Neutralität ist völkerrechtlich anerkannt; sie ist in der Verfassung verankert. Aus meiner Sicht wird sie hier extrem tangiert, insbesondere bei Entscheidungen über Krieg und Frieden nach Kapitel VII der UNO-Charta.
Deshalb bin ich der Meinung, dass zwingend ein Mechanismus etabliert werden muss, mit dem die mögliche Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat mit Artikel 173 der Bundesverfassung vereinbar wird. Deshalb bitte ich Sie, hier das Parlament zu stärken, sodass die Bundesversammlung bei so wichtigen Fragen als finales Gremium nach dem Bundesrat nochmals befinden kann.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meiner Motion zustimmen.