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Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-03-14

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-14

Wortprotokoll

Ich grüsse ganz speziell die Kolleginnen und Kollegen, die von zuhause aus mitverfolgen, was wir hier diskutieren, weil sie, ganz im Gegensatz zu Ihnen hier im Saal, unseren Voten wahrscheinlich ungestört und in Ruhe folgen können.

Um was geht es? Es geht um die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen. Sie wissen es alle, wir haben es gemeinsam erlebt: Die Pandemie der vergangenen zwei Jahre stellte uns alle vor grosse Herausforderungen, insbesondere das Gesundheitswesen, etliche Wirtschaftszweige, aber auch die Behörden.

Die Bundesversammlung, das müssen wir ehrlich sagen, hatte keinen guten Start in die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise. Die dritte Woche der Frühjahrssession 2020 wurde abgebrochen, ohne dass eine Perspektive für das weitere Vorgehen gegeben werden konnte. Die Tätigkeit der Kommissionen war zunächst stark eingeschränkt. In einem ersten Schritt wurde das Tagungsrecht nur einzelnen Kommissionen zugestanden. Als sich abzeichnete, dass man sich zu einer ausserordentlichen Session treffen könnte, war zunächst unklar, wo diese durchgeführt werden könnte, denn wenn der Tagungsort nicht Bern sein soll, ist nach heutigem Recht ein Beschluss der Bundesversammlung erforderlich. Bekanntlich konnte die Bundesversammlung aber nicht zusammentreten, und folglich konnte sie diesen Beschluss auch nicht fassen.

Vor diesem Hintergrund hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Initiative ergriffen, ist zunächst mit einem Schreiben an die Verwaltungsdelegation gelangt und hat daraufhin, am 29. Mai 2020, zwei Vorstösse verabschiedet: eine erste parlamentarische Initiative, die darauf abzielt, die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen zu verbessern, und eine zweite parlamentarische Initiative, welche die Nutzung der Notrechtskompetenzen und die Kontrolle des bundesrätlichen Notrechtes in Krisen zum Inhalt hat.

Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerates im Juni 2020 den genannten Initiativen Folge gegeben hatte, setzte die SPK des Nationalrates am 2. Juli 2020 eine Subkommission ein. Im Oktober 2020 führten die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte eine Anhörung mit Experten, namentlich Verfassungsrechtlern, durch. In den folgenden Monaten traf sich die Subkommission zu insgesamt acht Sitzungen, um diverse Fragen auszuleuchten und möglichen Handlungsbedarf zu orten. In einem zweiten Schritt wurde die Gesetzesvorlage, die heute eben zur Behandlung vorliegt, erarbeitet und durchberaten. Diese Vorlage ist Gegenstand der Behandlungen an der heutigen Ratssitzung.

Zunächst dürfen wir festhalten, dass unsere heutige Rechtsordnung mittlerweile auf weiten Strecken krisentauglich ist. Seit der letzten Krise vor etwa achtzig Jahren hat unsere Staatsordnung diverse Erneuerungen und Ergänzungen erfahren, die in Krisen hilfreich und vor allem staatspolitisch wichtig sind. Wo man sich früher mit Vollmachten behelfen musste, sind die Zuständigkeiten nun auf weiten Strecken geregelt. Liegt eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit vor, besteht das Instrument des dringlichen Bundesgesetzes, das zu befristen ist und je nachdem, ob es sich auf die Verfassung stützen kann oder nicht, dem fakultativen oder obligatorischen Referendum untersteht. Dieses Instrument respektiert den unmittelbaren Handlungsbedarf der zuständigen Behörde, aber gleichzeitig auch die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung.

Zum einhelligen Fazit der Subkommission: Der Bundesversammlung steht ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung, um in Krisenzeiten auf die Verordnunggebung des Bundesrates Einfluss zu nehmen oder auch selbst Regeln zur Krisenbewältigung zu erlassen. Das Parlament könnte jederzeit das Heft in die Hand nehmen, weil es eben Notrechtskompetenzen parallel zu jenen der Exekutive hat. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür wären an sich gegeben. Im Weg stehen der Bundesversammlung dabei in erster Linie die fehlenden Mehrheiten, die fehlenden Ressourcen und teilweise träge Strukturen und Instrumente. Genau dies will die vorliegende Vorlage verbessern. Wir werden sie nun in drei Blöcken durchberaten. Im Zentrum dieser Beratungen steht, wie erwähnt, immer die Handlungsfähigkeit des Parlamentes.

Wir haben, ergänzend zu dieser Vorlage, zwei weitere Vorstösse erarbeitet, die wir in dieser Woche auch noch in diesem Gremium behandeln werden. Hier geht es einerseits um die Motion 22.3009 zur Ergänzung des Epidemiengesetzes hinsichtlich der Entschädigung bei Massnahmen, andererseits um das Postulat 22.3010, welches auf das Erneuerungsverbot zielt. Hier stellen sich insbesondere bei einem Referendum gegen ein dringliches Bundesgesetz Fragen: Was passiert, wenn ein Referendum vorliegt, das den Grunderlass ausser Kraft setzt, aber mittlerweile schon Revisionen dieses Gesetzes erfolgt sind? Dazu werden wir dann aber später in dieser Woche kommen. Heute geht es um die Grundvorlage, und für den Moment hätte ich geschlossen.

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