Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-12-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Ich halte ein ganz simples Votum. Erstens ist völlig unbestritten, dass das Bundesgericht bisher von der Geschäftsprüfungskommission recht gut beaufsichtigt wurde. Zweitens ändern sich gewisse minimale Tatbestände: Es sind nun drei Gerichte zu beaufsichtigen. Der Unterschied zur gesamten restlichen Verwaltung besteht darin, dass niemand über die Gerichte eine Aufsicht hat. Im Prinzip fällt die Oberaufsicht mit der Aufsichtsfunktion zusammen.
Dessen ungeachtet ist es auch unter Berücksichtigung dieser Umstände schwierig zu entscheiden, was nun besser sei. In solchen Situationen pflegt bei mir die Pragmatik zu obsiegen. Ich habe mir die ganz einfache Überlegung gemacht: Das gleiche Problem, das der Bund hat, haben auch die Kantone, vor allem die grösseren Kantone, bei denen Obergerichte und Verwaltungsgerichte direkt dem Parlament unterstellt sind. Ich stelle nun ganz einfach fest, dass die grössere Zahl der Kantone, zumindest die grösseren Kantone, sich entschlossen haben, spezielle Justizkommissionen zu beauftragen, die Gerichte zu beaufsichtigen. Es sind dies die Kantone Bern, Aargau, Schaffhausen, Zug, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Graubünden, Jura, Nidwalden, Schwyz, Thurgau und Wallis. All diese Kantone sind damit gut gefahren. Für mich sind keine Gründe ersichtlich, warum das, was auf kantonaler Ebene funktioniert, auf Bundesebene nicht funktionieren sollte. Dies meine ganz banale, pragmatische Beurteilung der Situation.