Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-03-14
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-14
Wortprotokoll
Wie Sie gehört haben, besteht eigentlich keine materielle Differenz zwischen den beiden Räten; es ist eine Frage des Vorgehens. Ich rufe noch einmal in Erinnerung: Der Bundesrat hat Ihnen den Nachtrag Ia unterbreitet. Bei der Erstellung dieses Nachtrags wusste er noch nichts von den 100 Millionen Franken; sie sind erst später dazugekommen. Ihre Kommission hat dann Wind davon bekommen und hat diesen Nachtrag bei den Kommissionsberatungen ins Budget aufgenommen. Ihr Rat hat dem Antrag Ihrer Kommission beim letzten Mal zugestimmt.
Die Finanzkommission des Nationalrates tagte vor Ihrer Kommission, wusste von diesem Antrag nichts und konnte diesen folglich auch nicht beraten. Er wurde also erstmals im Rat, aufgrund der Differenz auf der Fahne, zum Thema. Im Nationalrat hat man sich etwas darüber aufgehalten, dass der Ständerat diesen Nachtrag einfach ins Budget eingebunden hat, ohne dem Nationalrat Gelegenheit zu geben, das zu diskutieren. Das war auch der Grund für das Nein im Nationalrat zu diesem Nachtragskredit. Er argumentierte, genau wie Ihr Minderheitssprecher, dass der Nachtragskredit auch im Juni, zusammen mit der Rechnung, im Nachtrag Ib behandelt werden kann.
Der Bundesrat hat zur Frage der Dringlichkeit nicht Stellung genommen, weil sie ihm grundsätzlich nicht bekannt war. Vielmehr sah er vor, Ihnen das mit dem Nachtrag Ib im Juni zu unterbreiten. Inzwischen argumentiert das BAG, dass eine gewisse Dringlichkeit besteht, diese Arzneimittel früher zu beschaffen. Es geht dabei insbesondere um Personen, die nicht geimpft werden können und daher ein anderes Arzneimittel brauchen. Hier argumentiert das BAG mit einer gewissen Dringlichkeit. Der Bundesrat konnte dazu nicht Stellung nehmen, würde Ihnen aber wohl mit der Argumentation des BAG ebenfalls beantragen, diese Position jetzt zu bewilligen.
Nun stellt sich aber die Frage, die Herr Stark aufgeworfen hat: Wie stark wollen wir von unserem Grundsatz abweichen, dass wir den Räten die Gelegenheit geben, eine Position zu diskutieren und dazu Stellung zu nehmen, und dass wir dem Bundesrat die Gelegenheit geben, Ihnen schriftlich zu unterbreiten, weshalb und warum wir Ihnen 100 Millionen Franken beantragen? Hier ist die Abwägung vorzunehmen. Es ist eigentlich keine finanzielle Frage, sondern eine politische Frage, die Sie zu entscheiden haben.
Der Bundesrat kann grundsätzlich mit beidem leben. Sie können dem jetzt zustimmen, womit es noch einmal als Differenz in den Nationalrat geht. Im Nationalrat gab es letztes Mal eine gewisse Frustration gegenüber Ihrem Rat, weil er sich hintergangen fühlte. Oder dann stimmen Sie dem Nationalrat zu. Finanzpolitisch ist beides möglich. Sie haben das politisch zu entscheiden.
Der Bundesrat würde, in Kenntnis der Dringlichkeit, zu Ihrem letztmaligen Beschluss wohl Ja sagen. Aber er hat dazu nicht Stellung genommen.