AB 298485
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2022-03-15
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat die parlamentarischen Initiativen Grüter 19.405 und Hess Erich 21.434 am 24. Januar 2022 letztmals beraten und beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beziehungsweise mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Während die parlamentarische Initiative Grüter lediglich verlangt, die Mineralölsteuer aus der Bemessungsgrundlage der [PAGE 443] Mehrwertsteuer auszunehmen, fordert die parlamentarische Initiative Hess Erich, dass grundsätzlich alle Steuern, Abgaben und Gebühren von dieser Bemessungsgrundlage ausgenommen werden.
Aus folgenden Gründen wurden die parlamentarischen Initiativen in der Kommission abgelehnt: Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Konsumsteuer. Sie wird nur aus praktischen Gründen bei den Unternehmen und nicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten erhoben. Massgebend für die Besteuerung ist der Betrag, den die Endverbraucher für Güter und Dienstleistungen aufwenden müssen. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ist dabei unerheblich. In diesem Betrag sind folglich alle Steuern und Abgaben enthalten, die von den Unternehmen geschuldet werden. In der Praxis würde es sehr schwierig bis unmöglich, alle vorgelagerten Steuern und Abgaben aus der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer auszuklammern. Es würde für die Unternehmen und die Verwaltung einen grossen administrativen Mehraufwand mit sich bringen, und es bestünde das Risiko von zu hohen Vorsteuerabzügen und Steuernachbelastungen. Schliesslich wäre bei einer Umsetzung dieser parlamentarischen Initiativen mit Mindereinnahmen für die Bundeskasse zu rechnen.
Würden nur die Mineralölsteuern von der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ausgenommen, wäre mit Mindereinnahmen von mindestens 210 Millionen Franken zu rechnen. Mit um ein Vielfaches höheren Mindereinnahmen wäre zu rechnen, wenn alle Steuern, Gebühren und Abgaben von der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ausgenommen würden. Das Eidgenössische Finanzdepartement schätzt die jährlichen Mindereinnahmen in diesem Fall auf rund 600 Millionen Franken. Gemäss den Angaben der Steuerverwaltung wären neben dem Energiebereich mit den Mineralölsteuern auch folgende Bereiche betroffen: der Umweltbereich, etwa mit der CO2-Abgabe, der Verkehrsbereich mit der Schwerverkehrsabgabe und den Automobilsteuern sowie die Gesundheitsprävention mit der Tabaksteuer und den Abgaben auf alkoholische Getränke.
Noch ein Wort zu den Auswirkungen bezüglich Klimaschutz: Die mit der parlamentarischen Initiative Grüter verbundene Senkung der Treibstoffpreise hätte sehr negative Auswirkungen auf die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Pariser Klimaabkommen. Eine grundsätzliche Ausnahme aller Steuern und Gebühren von der Bemessungsgrundlage, so wie sie die parlamentarische Initiative Hess Erich fordert, hätte aufgrund der betroffenen Bereiche noch viel weitreichendere Konsequenzen für die internationalen Verpflichtungen der Schweiz beim Klimaschutz.
Eine Minderheit der Kommission sieht in diesem Vorgehen eine klassische Doppelbesteuerung. Sie unterstützt die beiden Initiativen aus der grundsätzlichen Überlegung, dass keine Steuern auf Steuern erhoben werden sollten. Die Mindereinnahmen für die Bundeskasse von über einer halben Milliarde sind aus Sicht der Minderheit verkraftbar. Ihnen stehe die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Die erhöhte Kaufkraft der Haushalte führe dazu, dass mehr Geld in die Wirtschaft zurückfliesse.
Ich komme zum Schluss: Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Mehrwertsteuer als Konsumsteuer auf den gesamten Preis von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Allfällige Steuern und Abgaben aus der Bemessungsgrundlage auszunehmen, ist schlicht nicht umsetzbar und würde beim Bund zu Mindereinnahmen von über einer halben Milliarde Franken führen. Die parlamentarische Initiative Grüter wurde aus diesen Überlegungen auch in der WAK-S deutlich abgelehnt. Es gab im Parlament schon mehrere Versuche in diese Richtung, die aber allesamt chancenlos blieben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative Grüter und die parlamentarische Initiative Hess Erich abzulehnen.