Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-03-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-16
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier einige Klarstellungen vornehmen. Das, was Sie in die Beschlüsse des Bundesrates hineininterpretieren, ist genau das Gegenteil von dem, was der Bundesrat eigentlich will. Ich würde das jetzt gerne etwas erklären.
Vorab zur Motion: Wenn Sie diese anschauen, sehen Sie, dass sie noch durch den Nationalrat muss, dann braucht es eine Vernehmlassung und dann eine Botschaft. Im besten Fall könnte ein diesbezügliches Gesetz im Jahr 2026 in Kraft treten. Es ist, nebenbei gesagt, auch ein gefährliches Präjudiz, wenn Sie dem öffentlichen Verkehr Ausserordentlichkeit zugestehen. Dann kommen noch sehr viele - Spitäler, Kantone und weitere - mit den genau gleichen Argumenten und sagen, sie hätten auch noch ausserordentliche Schulden, der Bund habe diese zu bezahlen. Sie öffnen hier eine Türe für neue ausserordentliche Ausgaben, die wir nicht öffnen dürfen. Das ist einmal meine Interpretation.
Es ist nicht notwendig, die Defizite der SBB als ausserordentlich zu bezeichnen, weil sie auch sonst finanziert werden können. Sie würden hier einen Weg einschlagen, der viel zu lange dauert. Im Jahr 2025 oder 2026 zu erklären, dass wir noch Aufräumarbeiten haben, und zwar nur für den öffentlichen Verkehr und für alle anderen nicht, wird nicht gelingen. Die Motion ist zwar gut gemeint, aber gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut, das muss man einfach sehen.
Nun, was hat der Bundesrat im Dezember beschlossen? Dieser Beschluss wurde jetzt mehrmals erwähnt. Wir haben beschlossen, dass die SBB ab 2024 jährliche Ergebnisverbesserungen von 80 Millionen Franken erreichen müssen. Wir [PAGE 205] haben bewusst das Jahr 2024 gewählt, nach der Corona-Krise, da wir davon ausgehen, dass der öffentliche Verkehr dann wieder einigermassen normal funktionieren wird. Diese 80 Millionen Franken scheinen auf den ersten Blick ein grosser Betrag zu sein. Er ist aber vom Verwaltungsrat und auch von der Geschäftsleitung der SBB als machbar beurteilt und akzeptiert worden. Ein Betrieb in dieser Grössenordnung muss in der Lage sein, in den betrieblichen Abläufen jährlich 80 Millionen Franken einzusparen; das wird das Ergebnis der SBB verbessern.
Die SBB haben ja nicht nur ein Corona-Problem. Hier unterscheidet sich der Beschluss des Bundesrates von der kurzfristigen Lösung, die Sie mit der Motion anstreben. Wir haben dafür zu sorgen, dass die SBB mittel- und längerfristig vor allem im Fernverkehr wieder in die Ertragszone kommen. Wir können es uns nicht leisten, dass die SBB dort immer Defizite einfahren. Sie dürfen sich auch nicht zusätzlich verschulden.
Hier kommt das zweite Element des bundesrätlichen Beschlusses: Wir schlagen eine Reduktion der Trassenpreise bis 2029 um einen Betrag in der Höhe von 1,5 bis 1,7 Milliarden Franken vor. Logischerweise fehlen diese Mittel im Bahninfrastrukturfonds. Daher hat der Bundesrat gleichzeitig gesagt: Wir bringen bis Mitte des Jahres einen Beschluss, mit dem diese Mittel im Bahninfrastrukturfonds kompensiert werden sollen. Was heisst das dann für die Bundesrechnung? In diesen acht Jahren müssen wir jährlich etwa 200 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds stecken, um die Trassenverbilligung auszugleichen. Aber mit dieser Trassenverbilligung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die SBB den Fernverkehr wieder kostendeckend gestalten können. Das ist doch das zentrale Element. Die SBB brauchen Rahmenbedingungen, unter denen sie kostendeckend arbeiten können. Es bringt nichts, wenn wir den SBB dieses Geld geben. Wir stecken es in die Verbesserung der Infrastrukturen, damit die SBB den Fernverkehr wieder kostendeckend betreiben können.
In den nächsten Jahren 200 Millionen Franken pro Jahr in den Bahninfrastrukturfonds einzulegen, muss möglich sein. Wir haben vorgesehen, dass wir noch vor Ende dieses Jahres eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten; das kommt also bereits nächstes Jahr zu Ihnen. Dann haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die SBB den Fernverkehr kostendeckend gestalten können. Wir kompensieren das nicht direkt bei den SBB, sondern im Bahninfrastrukturfonds. Damit schaffen wir eine langfristige, gute Grundlage, damit die SBB diesen Fernverkehr wieder kostendeckend gestalten können. Es fliesst zwar weniger Geld aus den Trassenpreisen in den Bahninfrastrukturfonds, aber wir kompensieren das anderweitig. Damit ist das Problem, das Sie eigentlich anders lösen wollen, gelöst: nicht über Ausserordentlichkeit, sondern über den normalen Betrieb und langfristig bis 2030.
Jetzt kommen diese fast schon bösartigen Unterstellungen, der Bund wolle das Ausbauprojekt nicht vollenden. Das stimmt überhaupt nicht! Sie haben dieses Ausbauprojekt aber noch etwas ausgeweitet, und jetzt machen wir einfach das, was notwendig ist. Sie machen uns den Vorwurf, dass wir die Augen verschliessen. Wir prüfen, wo wir in diesen Ausbauschritten stehen, wie das eingehalten werden kann. Das ist nicht eine Frage des Geldes, es ist eine Frage der Baubewilligungen, der Planungsbewilligungen, all dieser Dinge, dort stossen wir ja manchmal an. Wir haben die Bewilligungen nicht rechtzeitig erhalten und müssen jetzt überprüfen, wo wir anstehen, wo es gut geht und was allenfalls innerhalb dieses Ausbauschrittes noch verschoben werden muss.
Es kommt dann auch noch die Fahrplanstabilität dazu. Wir haben so viele Baustellen. Gerade wenn Sie den Raum Basel anschauen, sehen Sie: Es gibt so viele parallele Projekte. Da muss die Fahrplanstabilität auch gewährleistet werden.
Wenn wir jetzt eine Überprüfung des Ausbauschrittes 2035 vornehmen, dann ist es einfach wichtig, den Stand der Dinge zu kennen: Wo stehen wir im Planungsverfahren, im Bewilligungsverfahren und in der Fahrplanstabilität? Daraus ergeben sich möglicherweise Umschichtungen, aber kein Verzicht, das kann ich garantieren. Danach wurde ja auch gefragt. Es gibt nirgends einen Anhaltspunkt dafür, dass der Bundesrat das Ausbauprojekt nicht umsetzen möchte. Aber vielleicht gibt es irgendwo eine Verzögerung, weil wir die Bewilligungen nicht rechtzeitig erhalten. Das kennen wir aber auch aus der Vergangenheit. Das Ganze muss überprüft werden. Das würden wir auch machen, wenn wir diese Beschlüsse nicht gefasst hätten. Wir müssen immer wieder, jährlich oder zweijährlich, überprüfen, wo wir stehen.
Ich glaube, Sie haben den Entscheid des Bundesrates wirklich falsch interpretiert. Natürlich dürfen die SBB nicht zu einem Sanierungsfall werden, d. h., wir müssen für Rahmenbedingungen sorgen, mit denen sie ihren Betrieb einigermassen kostendeckend gestalten müssen. Die SBB müssen selbst einen Beitrag leisten, mit einem Sparprogramm von 80 Millionen Franken ab 2024, wenn die Pandemie vorbei ist. Wir schaffen bessere Voraussetzungen, indem wir den Trassenpreis senken. Wir legen das Geld aus allgemeinen Mitteln in den Bahninfrastrukturfonds, damit der Ausbauschritt gewährleistet ist. Und wir beginnen frühzeitig mit der Überprüfung dieses Ausbauschrittes: Wo liegen wir richtig, und wo muss allenfalls etwas umgeschichtet werden?
Damit erreichen wir ebenfalls die Ziele, die Sie mit der Motion erreichen wollen, aber wir kommen schon Mitte des Jahres mit entsprechenden Finanzierungsvorschlägen, und wir kommen noch in diesem Jahr mit einer Botschaft und einer Vernehmlassung. Mit dieser Motion, die gut gemeint ist, sind Sie einfach zu spät, und Sie öffnen Türen für weitere Ausserordentlichkeiten.
Der Bundesrat hat sich, zusammen mit den SBB, also schon etwas überlegt zu den Beschlüssen, die wir gefasst haben. Bei den SBB bestehen eben schon langfristige Probleme. Es ist so: Es ist nicht nur das kurzfristige Problem der Covid-Krise; das ist zu lösen, und das kann man lösen. Aber wir müssen mittel- und langfristig schauen, dass die SBB rentabel bleiben und dass sie nicht das ganze Wachstum nur über Verschuldung machen. Denn, Herr Wicki hat das angesprochen, die SBB konnten in den letzten Jahren nur investieren, indem sie neue Schulden machten. Da geht es wieder um Ihre Frage: Können wir einem Betrieb noch Darlehen geben, wenn wir nicht sicher sind, ob er diese Darlehen zurückbezahlen kann? Das können wir jetzt immer noch tun. Es sind Tresoreriedarlehen, das heisst ordentlich rückzahlbare Darlehen. Das Finanzhaushaltgesetz sagt aber auch, dass wir keine Darlehen geben dürfen, wenn wir dem Darlehensnehmer es nicht zutrauen, dass er sie zurückzahlen kann. Wenn wir einfach weiter grosszügig Geld verteilen und die Eigenwirtschaftlichkeit nicht auch in Betracht ziehen, dann werden die SBB nicht gerettet. Sie könnten vielmehr zum Problemfall werden. Das gilt es zu verhindern.
Zusammengefasst: Die Motion führt nicht zum Ziel, das Sie anstreben. Die Beschlüsse des Bundesrates werden genau das erreichen, was Sie wollen: eine bessere Rentabilität der SBB. Der Ausbauschritt ist nicht gefährdet; das Geld wird eingelegt. Sie erhalten die betreffenden Botschaften. Die Motion ist zwar gut gemeint, aber sie erreicht das Ziel nicht. Wir erreichen es besser. Ich würde jetzt einmal sagen, dass das ganz offensichtlich ist.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.