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Barrile Angelo · Nationalrat · 2022-03-16

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-16

Wortprotokoll

Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Härtefallklausel in Artikel 9 der Bürgerrechtsverordnung zu ergänzen, damit alters- und entwicklungsbedingte Einschränkungen der körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten als gewichtige persönliche Umstände gewertet werden.

Viele Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter der Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahre hatten keinen grossen Bildungsrucksack, als sie ihr Land verliessen und in die Schweiz kamen. Zahlreiche von ihnen hatten im Heimatland die Schule nur wenige Jahre oder gar nicht besucht. Trotzdem haben sie im Verlauf der Jahrzehnte am Arbeitsplatz und im Alltagsleben gelernt, sich mündlich in der Landessprache zu verständigen. Sie sind in unserer Gesellschaft hervorragend integriert, sie haben sich nichts Negatives zuschulden kommen lassen.

Als Bemerkung, ich kenne es noch aus meiner Kindheit: Damals in den Achtzigerjahren waren die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter hier toleriert. Eine Integration, wie wir sie heute verstehen, war aber nicht erwünscht. Die Idee war: Sobald keine Arbeit mehr da ist, sollen sie gehen. Das hat sich zum Glück geändert.

Damals war in der Deutschschweiz vor allem in der Industrie und in der Bauwirtschaft Italienisch die Umgangssprache, das galt auch für andere Migrantinnen und Migranten z. B. aus Spanien, Portugal oder der Türkei. In den aktuellen Anforderungen für die Einbürgerung wird der Sprachtest mündlich und schriftlich verlangt. Gerade für diese Generation ist das eine viel zu hohe Hürde, welche sie häufig vor der Einbürgerung abschreckt. Sie melden sich gar nicht für das Verfahren an, weil sie Angst haben, an einem Test teilzunehmen, obwohl sie zum Teil schon sechzig Jahre bei uns in der Schweiz sind. Sie haben zwar hier gearbeitet und Steuern bezahlt, können sich aber nicht schriftlich verständigen.

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat zwar auf die Möglichkeit hin, dass bei der Einbürgerung schon heute darauf geachtet werden könnte, aber die Praxis zeigt, dass dies viel zu wenig oder gar nicht gemacht wird. Das schreckt viele Einbürgerungswillige davor ab, das Verfahren überhaupt auf sich zu nehmen, da sie, was auch immer wieder vorkommt, weder Lust noch die Kraft haben, Rekurs einzulegen.

Mit meiner Motion soll die Bürgerrechtsverordnung so angepasst werden, dass sie ein klares Zeichen setzt, indem die persönlichen Umstände von De-facto-Analphabetinnen und -Analphabeten schon in der Härtefallklausel erwähnt und damit berücksichtigt werden. Das garantiert auch für diese Menschen die Anerkennung, dass sie hier leben dürfen, dass sie weiterhin, wie die längste Zeit ihres Lebens, dableiben sollen und dass sie auch ohne Test zu uns gehören.

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