Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2022-03-16
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-16
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat diese parlamentarische Initiative am 17.[NB]Januar dieses Jahres besprochen, diskutiert und auch beurteilt. Leider war der Initiant damals nicht abkömmlich und bei dieser Sitzung abwesend.
Mit der Sachplanung des Bundes, der Richtplanung der Kantone und der kommunalen Nutzungsplanung verfügt die Schweiz über ein Planungsinstrumentarium, das dem föderalistischen Staatsaufbau Rechnung trägt. Sachpläne geniessen grosse Aufmerksamkeit und sind wichtige Planungsinstrumente des Bundes. Damit werden raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abgestimmt und zusammen mit den Kantonen harmonisiert. Nach geltendem Recht hat der Bundesrat die Sachpläne und Konzepte zu verabschieden.
Auf dem Geoportal des Bundes sind sämtliche Sachpläne aufgeschaltet. Es zeigt auch die Fülle von Informationen und die Tiefe dieser Planungsinstrumente auf. Dabei wird offen dargelegt, welche raumplanerischen Ziele der Bund verfolgt und unter Berücksichtigung welcher Anforderungen und Vorgaben er zu handeln gedenkt. Zudem tragen diese Sachpläne zu einer transparenten Darstellung der Interessenlage bei.
Die Kommission anerkennt, dass die Sachplanung grosse Auswirkungen auf einzelne Regionen hat, und kann auch nachvollziehen, dass die Politik hier mitgestalten möchte. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Ansicht, dass mit den bestehenden Regelungen alle Betroffenen zu Wort kommen. Die Mitwirkungsmöglichkeit verhilft in der Regel frühzeitig zu einer Übersicht, wo welche Interessen tangiert werden.
Sachpläne sind ein unverzichtbares Instrument, mit dem der Bund eine zusammenhängende Raumentwicklung verfolgen kann, die sich am Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung orientiert. So wird insgesamt der Bedarf für Abstimmung und Koordination mit den Kantonen zunehmen, da die räumlichen Problemstellungen komplexer werden.
Die heute zu behandelnde Initiative verlangt nun praktisch eine dahingehende Änderung von Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes, dass die Sachpläne des Bundes zwingend - zwingend! - dem Parlament vorzulegen sind. Ist es aus Sicht der Gewaltentrennung richtig und praktikabel, sämtliche Sachpläne im Plenum zu beraten? Bei einigen Sachplänen kann tatsächlich der Eindruck entstehen, dass sich der Bundesrat nicht an den Grundsätzen des Gesetzgebers orientiert. Daher erinnert die Initiative an die Diskussion um das Vetorecht. Doch ein faktisches Obligatorium, Sachpläne zwingend dem Parlament vorzulegen, hätte weitgehende Auswirkungen und wäre auch aus staatspolitischen Gründen fragwürdig.
Für die Kommission stellte sich die Frage, ob das Parlament bei der Gestaltung und auch bei der Anpassung dieser Sachpläne operativ in den Prozess eingreifen soll. Das würde bedeuten, dass sämtliche Entscheidungsgrundlagen für das Parlament aufgearbeitet und dem Parlament vorgelegt werden müssten und dass nach politischen Diskussionen auch politische Entscheidungen gefällt werden müssten. Die Auswirkungen auf die Kantone, auf die Gemeinden, aber auch auf die Prozessdauer und auf die Zuständigkeiten wären enorm.
Der Mehrheit der Kommission geht diese Vermischung zwischen Legislative und Exekutive zu weit. Ein Teil der Kommission verwies in diesem Zusammenhang auf die Motion Schilliger 20.4700, die einen Zwischenschritt vorschlägt und den Bundesrat beauftragt, behördenverbindliche Planungsinstrumente obligatorisch einer Vernehmlassung zu unterstellen. Das wäre durchaus ein gangbarer Weg. Mit einem solchen alternativen Weg wäre die Mitwirkung aller Betroffenen noch besser gesichert, ohne eine zusätzliche Beratung im Parlament nötig zu machen. Diese Motion wurde im Rat allerdings noch nicht behandelt.
Die Minderheit, das haben Sie gehört, unterstützt die Initiative und möchte die Einflussnahme der Legislative auf Sachpläne erhöhen. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass allein der Flughafen Zürich ein bis zwei Sachplananpassungen pro Jahr vornimmt.
Die Minderheit unterstützt die Initiative, doch insgesamt beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 506]