Lauri Hans · Ständerat · 2002-12-03
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03
Wortprotokoll
Auch ich möchte mich an den jetzt gut in Fahrt gekommenen Zug halten und nur ganz knapp wie folgt referieren: Das EVD bleibt bei den Ausgaben mehr oder weniger auf dem Stand des Jahres 2002 stehen. Berücksichtigt man die Kreditsperren, so werden sie in der Grössenordnung von 50 bis 60 Millionen Franken darunter liegen. Der Personalbestand bleibt konstant, die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter gehen um 20 Prozent zurück und erreichen damit den Stand des Jahres 2001.
Der Löwenanteil der Ausgaben in diesem Departement fällt auf das Bundesamt für Landwirtschaft und hier wiederum auf die drei bekannten Zahlungsrahmen für Massnahmen der Grundlagenverbesserung, für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz und für die Ausrichtung von Direktzahlungen.
Dazu möchte ich zwei, drei Sätze ausführen; zur Entwicklung innerhalb dieser drei Zahlungsrahmen ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Gesamtsumme der durch die Zahlungsrahmen im Zeitraum 2000 bis 2003 gesprochenen Mittel wird eingehalten. Hingegen können die vom Parlament vorgegebenen und rechtlich verbindlichen Höchstbeträge der einzelnen drei Zahlungsrahmen nicht eingehalten werden. Im Bundesbeschluss zum Budget wird daher eine Verschiebung zwischen den einzelnen Zahlungsrahmen beantragt - darauf werden wir später zurückkommen -: Es wird eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz um 50 Millionen Franken beantragt, die mit einer entsprechenden Reduktion des Zahlungsrahmens für Massnahmen der Grundlagenverbesserung um 20 Millionen Franken bzw. des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen um 30 Millionen Franken verbunden ist. In sich ist es also ausgeglichen.
Wegen der Schuldenbremse werden im Jahr 2003 in diesen drei Bereichen rund 80 Millionen Franken nicht verwendet werden. Als Folge der Kreditsperre können zudem insgesamt rund 35 Millionen Franken der Zahlungsrahmen nicht eingesetzt werden. Ich schildere das hier, weil es doch auch zeigt, dass im Bereich der Landwirtschaft sehr deutliche Spuren der neuen Budgetierung sichtbar sind. Die Kommission hat sich deshalb die Frage gestellt, ob allenfalls die Kreditbeihilfen und Zulagen für die Milchwirtschaft aufgestockt werden sollten. Sie liess sich dann aber davon überzeugen, dass das ein falscher Weg wäre. Er würde mit dem Landwirtschaftsgesetz in Konflikt geraten, und er wäre auch nicht nötig, weil offenbar eine Beruhigung auf dem Milchmarkt sichtbar ist. Zudem ist in Landwirtschaftskreisen die Frage aufgetaucht, ob das wirklich der richtige Weg wäre, ob die Marktstützung wirklich ein effizienter Weg sein könnte. Gestützt auf diese Erwägungen hat die Kommission auf einen Antrag, bei diesen Krediten nachzufahren, verzichtet.
Im Sinne eines Hinweises darauf, wo Prioritäten gebildet werden, möchte ich auf das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zu sprechen kommen. Hier wachsen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 63 Millionen Franken, das sind rund 8 Prozent, und zwar fliesst dieses Wachstum mit einem klaren Schwergewicht in die Betriebsbeiträge für die berufliche Ausbildung als Folge der deutlich gestiegenen Lehrstellenzahlen, in die Umsetzung der Lehrstellenbeschlüsse I und II, aber auch in die Vorbereitung des neuen Berufsbildungsgesetzes.
Sie finden im Generalsekretariat dieses Departementes auch die Beiträge an die Expo. Hier hat der Bundesrat ursprünglich 50 Millionen Franken beantragt. Mit einem Brief des EVD vom 3. Oktober 2002 wurde dann das Begehren gestellt, den Betrag auf 80 Millionen Franken aufzustocken. Die Kommission hat bei ihren Beratungen ihrem Unmut über das erneut gewachsene Bundesengagement Ausdruck gegeben, jedoch darauf verzichtet, eine weitere Expo-Debatte zu führen. Sie gab sich im Gespräch mit dem Bundespräsidenten Rechenschaft darüber, dass die Expo inhaltlich und vom Publikumserfolg her betrachtet gut verlaufen ist, die Kosten bei einer zutreffenden und differenzierten Betrachtung insgesamt und grundsätzlich im Griff waren und die Schwierigkeiten somit vorab eine Folge des ungenügenden Verlaufs bei den Einnahmen waren. Von den 80 Millionen Franken werden weiter als Folge des Bruttoprinzips rund 35 Millionen Franken in der Form von Einnahmen wieder an den Bund zurückfliessen, und zwar als Mehrwertsteuer oder als Zinsen für die Darlehen des Bundes. Würde der Betrag nicht gesprochen - darüber gab sich die Kommission auch klar Rechenschaft -, so müsste die Expo den Konkursrichter anrufen.
Soviel im Überblick zu diesem Departement. Auf den Mehrheits- und den Minderheitsantrag zur Investitionshilfe für Berggebiete werde ich später zurückkommen.