preparatory:AB 298944
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Besten Dank für Ihre Frage, Frau Rüegger. Es geht nicht darum, historisch gewachsene Bauten zurückzubauen, die sich jetzt aufgrund der Zonenplanung ausserhalb der Bauzonen befinden. Die sind ja zu irgendeinem Zeitpunkt rechtlich zulässig erstellt worden. Es geht darum, dass man bei wirklich widerrechtlich erstellten Bauten, die einfach so einmal hingestellt oder erweitert worden sind, oder bei Nutzungsänderungen, die gemacht worden sind, sich nicht nach einer gewissen Zeit plötzlich darauf berufen darf, dass jetzt alles rechtmässig sei und man darauf beharren könne. Es geht nicht um historisch gewachsene Bauten.