Thurnherr Walter · 2022-03-17
Thurnherr Walter · Aargau · 2022-03-17
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine Rechtsgrundlage, mit der sich der Bund an ausgewählten privaten Projekten mit öffentlichem Interesse beteiligen und sie mit anschieben kann. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion. Gerne führe ich aus, weshalb. Ich kann mich[NB]nach[NB]den[NB]Erläuterungen von Herrn Ständerat Würth kurzfassen.
Heute bestehen zahlreiche Förderinstrumente, beispielsweise im Bereich Innosuisse oder in der Standortförderung. Diese Instrumente sind wichtig. Weder sollen sie bei der Umsetzung der vorliegenden Motion infrage gestellt werden, noch sollen parallele Instrumente aufgebaut werden. Vielmehr geht es darum, die bestehenden Instrumente gezielt zu ergänzen. So könnten in Zukunft beispielsweise eine innovative Technologie im Bereich Cybersecurity, wo wir gewisse Mängel und auch Rechtslücken haben, oder ein Digitalisierungslabel mit unterstützt werden - auch dafür haben wir momentan die Rechtsgrundlage nicht -, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen, die Bedingungen der herkömmlichen Förderinstrumente aber nicht erfüllen.
Denkbar wäre auch, wie gesagt wurde, eine Förderung rund um die elektronische Identität, und zwar aus folgendem Grund: Die E-ID verfolgt das Ziel, eine Vertrauensinfrastruktur zu etablieren, die über den eigentlichen Behördenverkehr hinaus verwendet wird. In der Privatwirtschaft wird die Verwendung jedoch in der Regel erst dann attraktiv, wenn sich viele daran beteiligen. Um solche Netzwerkeffekte zu schaffen, kann ein Anschub für Public-Private-Partnership-Initiativen sehr hilfreich sein.
Die Unterstützung soll als Anschub, das heisst einmalig, erfolgen. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, eine breite neue Subventionsnorm mit entsprechend aufwendigen Verwaltungsorganen zu schaffen. Vielmehr soll die Unterstützung gezielt, rasch und, wie erwähnt, einmalig erfolgen. Die Frage, wie dies genau umgesetzt werden soll, wird Gegenstand der weiteren Arbeiten sein. Wir gehen davon aus, dass die gesetzliche Grundlage im Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben geschaffen wird. Im Rahmen der Umsetzung wird auch geprüft, ob die bestehenden verfassungsmässigen Voraussetzungen ausreichen.
Wir haben in den letzten Jahren gesehen und dürften in den nächsten Jahren noch mehr spüren, dass es zuweilen auf schnelle, unbürokratische, resultatorientierte Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und der Verwaltung ankommt. Die geforderte Schaffung einer Rechtsgrundlage für solche Projekte im Bereich Digitalisierung zu unterstützen, wäre ein Schritt in diese Richtung.
Deshalb beantragen wir Annahme dieser Motion.