Rösti Albert · Nationalrat · 2022-03-17
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie bei den vorliegenden Minderheitsanträgen in beiden Fällen um Ablehnung.
Im Fall von Artikel 61 Absatz 3 liegt Ihnen ein Kompromissvorschlag vonseiten der Kommission vor. Der Ständerat wollte die kantonalen Behörden ja völlig ausschliessen. Wenn man die Behörde aber nicht völlig von der Aufsicht ausschliessen will, kann man das Problem umgehen, indem Mitglieder des Departements, das mit Vollzugsaufgaben der zweiten Säule betraut ist, nicht als Mitglieder der Aufsichtsbehörde infrage kommen. Die meisten kantonalen Behörden haben ja mit diesen Aufsichten gar nichts mehr zu tun. Trotzdem sind sie administrativ irgendwo angegliedert.
Wir haben das in der Kommission entsprechend besprochen. Wenn es um Eigentümerstrategien von Aufsichtsorganen geht, werden diese unter Umständen auch in einem Regierungsrat besprochen. Wenn man hier sagt, dass nur jene Behörden in der Aufsicht sein dürfen, die eben nicht direkt mit einem entsprechenden Geschäft oder einer entsprechenden Anstalt zu tun haben, dann scheint uns das Governance-Problem gelöst zu sein, ohne dass die Kantone hier völlig ausgeschlossen werden. Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Betreffend Vermittlungstätigkeiten bitte ich Sie, auch insofern der Mehrheit zu folgen, als diese nicht im vorliegenden Gesetz speziell geregelt werden und insbesondere die Entschädigung nicht hier geregelt wird, sondern wir uns hier auf das Versicherungsaufsichtsgesetz stützen. Erst wenn in der Erfahrung langfristig Punkte auftauchen sollten, die nicht zufriedenstellend sind, wäre das im vorliegenden Fall allenfalls nochmals zu diskutieren. Insbesondere die Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten soll nicht eingeschränkt werden. Es dürfte dem Bundesrat wohl darum gehen, diese insbesondere für Vorsorgeeinrichtungen einzuschränken. Das würde dann heissen, dass die KMU die Entschädigung voll leisten müssten oder sogar auf Vermittlungstätigkeiten verzichten würden. Das könnte dann eher negativ sein, zumal doch die ganzen BVG-Angelegenheiten sehr komplex sind und die KMU für gute Lösungen auf solche Vermittler angewiesen sind.
Deshalb bitte ich Sie entsprechend, hier der Mehrheit zu folgen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass ja geregelt ist, dass Art und Herkunft der Entschädigung sowieso transparent dargelegt werden müssen. Von daher besteht keine Gefahr, dass man hier nicht weiss, wer was zahlt und wer was tut. Es ist eigentlich alles im Gesetz vorhanden. Es braucht hier keine Einschränkungen seitens des Bundesrates.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich, die Minderheitsanträge im Block 2 allesamt abzulehnen.