Heer Alfred · Nationalrat · 2022-03-18
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-18
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Joder Rudolf will die Geschäftsprüfungskommissionen stärken. Wir haben diese Vorlage hier im Nationalrat bereits mehrfach behandelt. Die Vorlage hat zum Ziel, die Oberaufsicht des Parlamentes zu stärken. Dies soll hauptsächlich durch die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation geschehen. Die Idee war, dass die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen gemeinsam eine Delegation mit den vollen Rechten einer Delegation einsetzen können, wenn eine wichtige Angelegenheit untersucht werden soll, die sowohl die Geschäftsführung als auch Finanzfragen betrifft.
Wir haben dieser Vorlage mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Ständerat allerdings wollte keine ausserordentliche Delegation. Er hat stattdessen eine Subkommission geschaffen, die nicht mehr Informationsrechte hat, als die Aufsichtskommissionen bereits besitzen. Eine solche Subkommission könnte man allerdings auch ohne Gesetzesänderung einsetzen. Das hat man beispielsweise bei der Finanzkrise gemacht. Das Vorgehen war kompliziert und unbefriedigend. Kurz: Was der Ständerat beschlossen hat, ist keine Stärkung der Oberaufsicht.
Die GPK-N schlägt nun eine Kompromisslösung vor. Es soll eine Subkommission aus den vier Aufsichtskommissionen, also den Finanzkommissionen und den Geschäftsprüfungskommissionen, eingesetzt werden, die gemäss Artikel 53a Absätze 1 und 2 des Parlamentsgesetzes erweiterte Rechte haben würde. Die Voraussetzungen für die Einsetzung einer solchen Subkommission werden durch den Antrag der GPK-N noch etwas enger formuliert, um den Bedenken des Ständerates Rechnung zu tragen: Die gemeinsame Subkommission soll nur dann von den weitgehenden Informationsrechten Gebrauch machen können, wenn die gewöhnlichen Informationsrechte zur Wahrnehmung der Oberaufsicht nicht ausreichen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn für ein Geschäft die Protokolle des Bundesrates oder als geheim klassifizierte Dokumente eine Rolle spielen. Dies wird in Artikel 53a Absatz 1 festgelegt.
Zudem haben wir, die GPK-N, Abklärungen vorgenommen, ob eine solche Subkommission auch verfassungskonform wäre, und diese Frage dem Bundesamt für Justiz vorgelegt. Das Kurzgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 11. Juni 2021 bejaht grundsätzlich die Vereinbarkeit mit der Verfassung, sofern die weitgehenden Informationsrechte zur Erfüllung der Aufgaben der Subkommission erforderlich sind und andere Interessen mit Verfassungsrang wie das Kollegialitätsprinzip, der Geheimnisschutz und die Grundrechte angemessen berücksichtigt werden.
Mit den strengeren Voraussetzungen trägt der jetzige Antrag der GPK-N also auch den Erwägungen des Bundesamtes für Justiz Rechnung. Die im Rahmen der Beratungen der GPK-N konsultierten weiteren Kommissionen - die Finanzkommission, die SPK und die Finanzdelegation - unterstützen unseren Antrag. Ich bitte Sie also, dem Antrag der GPK-N zu folgen.
Zu Artikel 165 Absatz 2, wo der Ständerat Streichung beschlossen hat, hatten wir noch eine Differenz. Hier ist es so, dass wir, die GPK-N, den Antrag stellen, Artikel 165 Absatz 2 entgegen den Angaben auf Ihrer Fahne zu streichen und dem Ständerat zu folgen. Diese Differenz würde damit ausgeräumt. Der Grund liegt darin, dass sich diese Bestimmung, wonach die Polizeibehörden Vorführbefehle vollziehen, ja bereits in Artikel 169 Absatz 2 befindet. Wir können deshalb auf diesen Beschluss des Nationalrates verzichten und werden also den Antrag, Artikel 165 Absatz 2 zu belassen, nicht mehr stellen. Wir werden dann eigentlich nur noch eine Differenz zum Ständerat haben, nämlich zu Artikel 53a.