preparatory:AB 29968
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
In der Kommission war es letztlich so, wie es Frau Leumann dargelegt hat: Der Entscheid für die neue Version fiel mit einer Stimme Unterschied. Es gibt also in der Kommission eine erhebliche Minderheit, die sich nicht formell auf der Fahne konstituiert hat. Ich unterstütze den Antrag Leumann.; ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Ich unterstütze den Antrag erstens einmal auch im Hinblick darauf, dass wir nicht eine unnötige Differenz zum Nationalrat schaffen sollten. Der Nationalrat hat lange Diskussionen über die Formulierung dieses Artikels 1, des Zweckartikels, geführt. Es besteht die Gefahr, dass diese Diskussionen, wenn wir jetzt eine Differenz schaffen, im Nationalrat noch einmal aufgenommen werden. Ich glaube, es lohnt sich nicht, dieses Risiko für die Differenz, die von Ihrer Kommission beantragt wird, einzugehen. Das ist die erste Überlegung.
Eine zweite Überlegung: Was heisst es konkret, "die Forschung ermöglichen"? Wir haben einen Verfassungsartikel, Artikel 20, in dem es heisst: "Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet." Da kann es nicht Sinn machen, dass hier irgendwelche Einschränkungen, wie dies in der Kommission dargelegt wurde, beschlossen werden sollen. Solche Einschränkungen sind bereits durch den heutigen Artikel 20 der Bundesverfassung ausgeschlossen, weil die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung durch die Verfassung gewährleistet wird.
Nun geht es insbesondere noch um die Frage, was denn "ermöglichen" bzw. "fördern" heisst. Wenn wir vom Begriff der Förderung ausgehen, so müssen wir den Artikel 23 im Gesetz berücksichtigen: Dort wird von Förderung der Forschung, des öffentlichen Dialoges und der Ausbildung gesprochen. Ich meine, die Formulierung des Nationalrates zu Artikel 1 Buchstabe g sei in besserer Übereinstimmung mit der Formulierung, wie sie in Artikel 23 des Gesetzes vorgesehen ist.
Was für mich aber ganz besonders wichtig ist, ist folgende Feststellung: Auch wenn Sie Ihrer Kommission folgen sollten, darf daraus nicht abgeleitet werden, dass Förderorganisationen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung, die Gelder des Bundes entgegennehmen und die im Auftrag des Bundes tätig sind, in diesem Bereich keine Unterstützung mehr leisten dürfen. Das wäre für mich eine fatale Konsequenz, wenn dies letztlich aus dieser Änderung in Buchstabe g herausgelesen würde; das darf unter keinen Umständen geschehen.
Ich ersuche Sie, hier dem Nationalrat zu folgen, diese Differenz nicht zu schaffen, die Diskussion im Nationalrat nicht neu zu eröffnen und insbesondere auch Zweideutigkeiten zu beseitigen, die mit dem Begriff "ermöglichen" hineinkommen. Was später einmal daraus abgeleitet werden kann, ist für mich offen.
Ich bitte Sie, auch aus den Überlegungen, die von Frau Leumann dargelegt worden sind, dem Nationalrat zu folgen. Ich werde das tun.