Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2022-05-09
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-09
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich, dass der Bundesrat die nötigen Massnahmen trifft, damit die Nutzung von Millimeterwellen für den Mobilfunk erst erlaubt wird, wenn die Konsequenzen auf Natur und Menschen genügend geklärt sind und die nötigen Schutzmassnahmen vor schädlichen Auswirkungen getroffen werden.
Ich habe diese Motion vor fast zwei Jahren eingereicht. Ich möchte vorab betonen, dass ich nicht per se gegen die 5G-Technologie bin. Ich begrüsse den technologischen Fortschritt. Es ist mir aber als Politikerin, die sich für die Natur und für das Wohlbefinden der Menschen einsetzt, ein grosses Anliegen, dass die neuen Technologien so eingesetzt werden, dass sie möglichst wenig Schaden anrichten. Mit anderen Worten: Ich möchte, dass zuerst die gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung der 5G-Antennen auf Menschen oder auf gewisse Tierarten wie Insekten untersucht und mögliche vorsorgliche Schutzmassnahmen evaluiert werden, bevor im ganzen Land Antennen aufgestellt werden. Das würde der betroffenen Bevölkerung auch die nötige Sicherheit geben.
Der Bundesrat hat auf meine Motion geantwortet, aus seiner Sicht sei sie bereits umgesetzt. Er habe sich für eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung ausgesprochen und die Annahme der Motion Graf-Litscher 19.4073, "Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung", beantragt. Diese Motion ist im September 2020 von beiden Räten angenommen worden. Ein Forschungsbericht zur Motion liegt jedoch meines Wissens noch nicht vor.
Ich habe mir die Mühe gemacht, die Newsletter von Berenis zu studieren. Berenis ist die Beratende Expertengruppe NIS - NIS steht für "nichtionisierende Strahlung" -, welche das BAFU zur fachlichen Unterstützung eingesetzt hat. Diese sichtet die neu erschienenen wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema der nichtionisierenden Strahlung oder der elektromagnetischen Felder. Die in den Newslettern erwähnten Studien betreffen die Auswirkungen dieser Strahlung und Felder auf das Nervensystem, auf das Gedächtnis, auf die Fortpflanzung usw. Ich bin auf einige Bemerkungen und Schlussfolgerungen gestossen, die nahelegen bzw. teilweise auch ausdrücklich sagen, dass weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen notwendig sind, um gewisse Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen.
Wie wir alle wissen, schreitet der Ausbau der 5G-Antennen stetig voran. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit die NIS-Verordnung auf Anfang 2022 angepasst und darin insbesondere einen Korrekturfaktor für die Berechnung der Strahlung dieser Antennen und weitere einzelne Elemente aus der Vollzugshilfe verankert. Er hat ausgeführt, dass die Grenzwerte nicht gelockert würden. Der Korrekturfaktor werde erst erlaubt, wenn die fraglichen Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgerüstet seien und das Risiko für allfällige - und dann schreibt es der Bundesrat selbst - "heute noch nicht klar erkennbare Gesundheitsfolgen" begrenzt werde.
Wie gesagt, einen Bericht über die Konsequenzen der Strahlung von adaptiven Antennen auf die Natur und die Gesundheit der Menschen habe ich nicht gefunden. Es werden weiter 5G-Antennen gebaut, und es wird weiterhin eine Technologie eingesetzt, deren Auswirkungen wenig bekannt sind.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass dem Vorsorgegedanken in unseren Gesetzen Rechnung getragen wird.