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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Bekanntermassen hat der Ständerat als Erstrat aus dem Umweltschutzrecht das Verbandsbeschwerderecht - mindestens für die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen - gegenüber Entscheidungen nach Gentechnikgesetz übernommen.

Die nationalrätliche Kommission wollte den Kreis der gesetzlich beschwerdeberechtigten Verbände ausweiten, z. B. auch auf die bäuerlichen Organisationen und die Konsumenten- und Konsumentinnenorganisationen. Im Plenum des Nationalrates obsiegte dann ein Antrag auf Streichung der Bestimmung über die Verbandsbeschwerde.

Ihre Kommission ist einstimmig der Auffassung, dass es politisch und sachlich nicht gerechtfertigt ist, im komplexen Bereich der ausserhumanen Gentechnologie auf die Verbandsbeschwerde gänzlich zu verzichten; deshalb beantragt sie Festhalten am Beschluss des Ständerates. Der erste Entscheid des Rates bzw. der Antrag Ihrer Kommission lehnen sich dabei an die geltende Regelung in Artikel 55 des Umweltschutzgesetzes an. Hier wird eine gleiche Gesetzgebung vorgenommen.