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Bellaiche Judith · Nationalrat · 2022-05-10

Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-05-10

Wortprotokoll

Mit zwei Ausnahmen werden wir der Kommissionsmehrheit folgen.

Da der Bundesrat bei Artikel 71 Absatz 1 an seinem Antrag festhält, werden wir diesen unterstützen. Bei der parallelen Anwendung verschiedener Verfahrensarten sind Probleme voraussehbar, insbesondere wenn damit die Anwendung unterschiedlicher Prozessgrundsätze verbunden ist. Einerseits werden der beklagten Partei bei einer passiven Streitgenossenschaft die Vorteile des vereinfachten Verfahrens vorenthalten. Andererseits muss jede klagende Partei die Möglichkeit haben, in dem für ihren Anspruch vorgesehenen Verfahren vorzugehen.

Bei Artikel 96 geht es darum, eine bundesweite Obergrenze für die kantonalen Tarife vorzusehen. Wir anerkennen, dass die Tarifhoheit für Zivilprozesse bei den Kantonen liegt, und müssen bei Eingriffen Zurückhaltung zeigen. Nichtsdestotrotz sind die kantonalen Unterschiede bei den Prozesstarifen objektiv nicht zu erklären. Faktisch wird in vielen Kantonen der Zugang zu den Gerichten wegen der Tarifstruktur verwehrt. Das Problem ist seit Langem bekannt, und dennoch passiert nicht viel. Wir stehen an einem Punkt, wo uns fast nichts anderes übrig bleibt, als den rechtlich garantierten Zugang an ein Gericht auf diese Weise durchzusetzen. Wir unterstützen daher die Minderheit Mahaim.

Im Übrigen erlaube ich mir, ein paar Worte zu Artikel 129 respektive zum Gebrauch der englischen Sprache zu platzieren. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat hier eine sehr umsichtige Lösung gefunden, gerade mit Blick auf die kantonale Hoheit. So soll Englisch nur verwendet werden können, wenn dies der jeweilige Kanton überhaupt vorgesehen hat und darüber hinaus sämtliche Parteien damit einverstanden sind, und auch das nur beim Handelsgericht oder bei handelsrechtlichen Streitigkeiten. Hier gibt es also mehrfache Möglichkeiten, sowohl für die Kantone als auch für die Gerichte und die Streitparteien, auf ihrer Sprache zu beharren. Umgekehrt ist gerade bei Handelsstreitigkeiten die englische Sprache von grosser Bedeutung, zumal sehr viele Vertragswerke, Geschäftsbedingungen oder auch Gutachten ohnehin auf Englisch verfasst sind.

Wir bitten Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.